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Pick
Anmeldedatum: 25.03.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 26.08.09, 13:22 Titel: Umsätze nach § 13b UStG |
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Hallo Forum,
folgende Frage zu Bauleistungen / Steuerschuld nach § 13b UStG:
Mein Mandant ist ein bauleistendes Unternehmen (Freistellungsbesch. n. § 48 b EStG liegt vor.) und Existenzgründer , somit noch monatlich zur USt-VA verpflichtet
Es stellte sich heraus, dass ein Leistungsempfänger meines Mandanten kein bauleistendes Unternehmen i.S.d. § 13b ist.
Der Leistungsempfänger erhielt nun die korrigierten Rechnungen rückwirkend zum Januar 2009. Wie und ob dort gebucht wurde, ist nicht bekannt.
Bei meinem Ma. habe ich seit 01/09 auf Erlöse n. § 13b gebucht.
Die Ust wurde jetzt für die bisherigen Rechnungen separat als Gesamtsumme an meinen Ma. bezahlt.
Meine Frage:
Korrekt wäre ja, die bisherigen UST-VA zu korrigieren.
Gibt es eine günstigere Lösung, um das FA nicht unnötig aufzuwecken und eine mögliche Sonder- /Ust-Prüfung o.ä. zu verhindern?
Vieln Dank im voraus für einen hilfreichen Hinweis.
Mfg K.Pick |
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Uwe Schellscheidt
Anmeldedatum: 09.12.2004 Beiträge: 146 Wohnort: Krefeld
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Verfasst am: 26.08.09, 16:51 Titel: |
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Wenn Sie nicht so korrigieren, wie es richtig wäre, dann bekommen Sie später einen viel größeren Erklärungsbedarf als jetzt, wo Sie doch bloß darlegen müssen, dass irrtümlich der USt-Ausweis unterblieben ist und jetzt alles richtig gestellt wurde. |
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tolledeu
Anmeldedatum: 15.12.2004 Beiträge: 8 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 16.09.09, 14:46 Titel: Re: Umsätze nach § 13b UStG |
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Hallo,
in den Richtlinien steht, dass das FA den 13b anerkennt, wenn beide Parteien irrtümlich von der Anwendung ausgegangen sind und der Leistungsempfänger die USt auch tatsächlich gemeldet hat.
LG T.D. |
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