Ist-Versteuerung (Bilanzierer) - fehlerhafte USt-Voranmeldg.

Technische Fragen rund um das Progamm.
Antworten
Renate Arnoldt
Beiträge: 19
Registriert: 02.02.06, 08:21

Ist-Versteuerung (Bilanzierer) - fehlerhafte USt-Voranmeldg.

Beitrag von Renate Arnoldt »

Hallo Herr Markfort,

ich möchte mich doch noch einmal zum Thema "Ist-Versteuerung" äußern.
Ich denke, daß allen, die über ein solides Basiswissen durch entsprechende
Ausbildung und Berufserfahrung im Bereich der Finanzbuchhaltung verfügen, der Unterschied zwischen Ist-Versteuerung beim Einnahmen-Überschuß-Rechner und Ist-Versteuerung beim Bilanzierer klar ist und somit natürlich bekannt ist, daß die Ist-Versteuerung beim Bilanzierer nichts mit der Vorsteuer zu tun hat.
Ich stimme Ihnen zu, daß sich buchführungspfl. UN vor Entscheidung zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten über Kosten-u. Nutzenvorteile Gedanken gemacht haben sollten.
Wenn mich Mandanten aber mit der Buchführung (Buchen lfd. Geschäftsvorteile) beauftragen, habe ich kein Wahlrecht mehr. Ich muß die Programmeinstellung Ist-Versteuerung nutzen und davon ausgehen können, daß diese auch fehlerfrei funktioniert.
Das ist derzeit nicht der Fall und bereitet mir große Sorgen.
Das die Änderung der Prozentsätze 2007 bei der Anwendung der Ist-Versteuerung problembehaftet ist, kann ich verstehen.
In der jetzigen Programmversion führen aber auch Buchungen zu einem falschen Ergebnis, die 2006 richtig verarbeitet wurden,z.B.:
. Mandant schreibt im Januar eine Gutschrift zu einer Rechnung aus 2006 (also Stornierung der Ausgangsrechnung).
Buchung: - 60,00 Gegenkto. 8340 xxx 2301 Kto. 10 000.
Ergebnis lt. USt-Voranmeldung: Erstattung von 8,28 Euro.
Falsch! Hier "fließt kein Geld". Nur Umbuchung ih. des Kontos nicht fällige USt. Auch wird die Verrechnung der Gutschrift (Storno) mit der offenen Rechnung falsch verarbeitet.
Ein Vorschlag bzw. Frage an die Programmierer:
Könnte man das Problem der Unterscheidung nach unterschiedl. Prozentsätzen vielleicht so lösen:
Bei Buchung der Zahlung der offenen "Alt-Rechnung" wird der Steuerschlüssel 5 vor dem Gegenkonto angegeben,bei Buchung "Neu-Rechnung" kein Steuerschlüssel (automatisch 19%), bei Rechnungen über stfr. Umsätze Schlüssel 4.
Meiner Meinung nach löst DATEV das Problem so.
Das erfordert konzentriertes Arbeiten, da beim Fehlen des Steuerschlüssels die USt-Voranmeldung ebenfalls fehlerhaft wird.
Aber besser so, als selbst die fällige/nicht fällige USt ausrechnen und entsprechende Umbuchungen vornehmen zu müssen (auch u.U. Fehlerquelle)

Ich habe mich bisher immer zufrieden und lobend über das MMS-Programm geäußert, sei es gegenüber dem Betriebsprüfer, dem Steuerbüro, im Forum , und auch Ihnen gegenüber, Herr Markfort.
Deshalb denke ich auch , daß eine zufriedenstellende Lösung der Handhabung möglich sein sollte.

Bitte , bitte MMS-Team - schafft eine Lösung.
Ich bearbeite mehrere Mandanten mit zum Teil vielen Rechnungen und Zahlungen. Die Bezahlung von Altrechnungen erstreckt sich wegen Ratenzahlungen über einen langen Zeitraum.

Viele Grüße

Renate Arnoldt

Uwe Schellscheidt
Power-User
Power-User
Beiträge: 174
Registriert: 09.12.04, 19:40

Beitrag von Uwe Schellscheidt »

Hallo,
Ich denke, daß allen, die über ein solides Basiswissen durch entsprechende
Ausbildung und Berufserfahrung im Bereich der Finanzbuchhaltung verfügen, der Unterschied zwischen Ist-Versteuerung beim Einnahmen-Überschuß-Rechner und Ist-Versteuerung beim Bilanzierer klar ist und somit natürlich bekannt ist, daß die Ist-Versteuerung beim Bilanzierer nichts mit der Vorsteuer zu tun hat.
Es gibt keinen Unterschied zwischen dem Vorsteuerabzug im Rahmen der Ist-Versteuerung beim Bilanzierer und beim Einnahme-Überschuss-Rechner!!!!!!!

MfG
Uwe Schellscheidt

hms
Beiträge: 2
Registriert: 04.02.07, 15:57

Beitrag von hms »

Herr Schellscheidt,

so gesehen haben Sie ja Recht ... mehr oder weniger ... wobei ich beim Bilanzierer die USt abgrenze und beim Nicht-Bilanzierer beim JA ignoriere.

Aber es geht ja eigentlich darum, dass die USt-VA bei einem Ist-Versteuerer mit der aktuellen mms-version nicht ertellt werden kann....

MfG
Heike Monika Schmidt

Uwe Schellscheidt
Power-User
Power-User
Beiträge: 174
Registriert: 09.12.04, 19:40

Beitrag von Uwe Schellscheidt »

so gesehen haben Sie ja Recht
Oh, danke.
... mehr oder weniger ...
Diese Einschränkung interessiert mich aber doch. Im Gesetz steht die jedenfalls nicht.
wobei ich beim Bilanzierer die USt abgrenze und beim Nicht-Bilanzierer beim JA ignoriere.
Wir sind uns aber einig, dass das falsch ist, oder? Zur Berücksichtigung der Vorsteuer aus Rechnungen, die im alten Jahr eingehen und die erst im neuen Jahr bezahlt werden, beim Einnahme-Überschuss-Rechner braucht man doch pro Jahr nur eine Hilfsbuchung.

Ist das zuviel?

O.K., aber das Thema dieses Threads war ja eigentlich ein anderes.
Aber es zeigt mir wieder wie kurzsichtig die Kombination von Bilanzierer und Ist-Versteuerer ist bzw. wie aufgebläht eine Buchführung für einen Einnahme-Überschuss-Rechner mit Debitoren/Kreditoren ist. Das sind alles selbst geschaffene Probleme.

MfG
Uwe Schellscheidt
Mit freundlichen Grüßen vom Niederrhein
Uwe Schellscheidt

ChSchmidt
Power-User
Power-User
Beiträge: 35
Registriert: 28.05.04, 13:06

Beitrag von ChSchmidt »

[Aber es zeigt mir wieder wie kurzsichtig die Kombination von Bilanzierer und Ist-Versteuerer ist bzw. wie aufgebläht eine Buchführung für einen Einnahme-Überschuss-Rechner mit Debitoren/Kreditoren ist. Das sind alles selbst geschaffene Probleme.

Welch harte Worte!! Habe ich da etwas falsch verstanden ? Ich kann die Aussage nicht nachvollziehen. Es handelt sich doch wohl keines falls um "selbst" geschaffene Probleme. Diese resultieren doch wohl eher daraus, dass das USTG u. das ESTG zwei völlig verschiedene Schuhe sind und der Gesetzgeber nicht in der Lage ist seine Regelungen aufeinander abzustimmen. Die oben beschriebenen Kombinationen ( es fehlt der EÜR mit Sollversteuerung ) sind ganz sicher nicht die Bequemsten aber kurzsichtig und aufgebläht sind sie keinesfalls. Ein UN der die liquiditätsschonende Möglichkeit der Versteuerung seiner tatsächlichen Einnahmen nutzt ist ganz sicher nicht kurzsichtig. Es geht eben nicht nur um einen unbedeutenden Zinsvorteil. Und auch ein EÜR der seine Buchhaltung mit einem Mahnwesen kombiniert ist für mich kein Exot.
Vom Gesetzgeber werden derartige Kombinationen doch gefördert ( siehe jüngste Anhebung der Umsatzgrenzen) . Insofern werden diese Mandate zunehmen und an Bedeutung gewinnen. Die Wenigsten von uns sind sicher in der Lage derartige Mandate abzulehnen weil sie unbequemer sind und buchhalterisch u. offens. auch EDV-techn. einige Probleme mit sich bringen. Die Erhöhung des Regelsteuersatzes macht die Umsetzung zweifelsfrei nicht einfacher, kann aber für alle Beteiligten kein Argument sein. Wir müssten unseren Job an den Nagel hängen, wenn wir uns diesen Anforderungen nicht stellen, und selbstverständlich besteht im heutigen Zeitalter dabei auch eine entsprechende Erwartungshaltung an die EDV.
ChSchmidt

ChSchmidt
Power-User
Power-User
Beiträge: 35
Registriert: 28.05.04, 13:06

Beitrag von ChSchmidt »

Nachtrag:
Ich finde es im Übrigen sehr schade, dass Irrtümer oder auch nur unglückliche Formulierungen hier so thematisiert werden und damit vom eigentlichen Problem abgelenkt wird. Ein gut gemeinter freundlicher Hinweis hätte m.M. nach genügt.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die meissten unserer Kollegen! wissen, dass die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) wie der Name es sagt nichts mit Vorsteuer zu tun hat.

Um unser Problem nocheinmal zu verdeutlichen:
Wir brauchen die IST-Versteuerung.
ChSchmidt

ChSchmidt
Power-User
Power-User
Beiträge: 35
Registriert: 28.05.04, 13:06

Beitrag von ChSchmidt »

Nochmal:

Wir brauchen eine funktionierende IST-Versteuerung - das ist derzeitig nicht der Fall.
ChSchmidt

Anke Frank
Beiträge: 9
Registriert: 04.02.07, 19:27
Kontaktdaten:

Beitrag von Anke Frank »

Zum Thema Ist-Versteuerung:
Ich bin erst ab 2007 auf mms-Bilanz umgestiegen und komme aus voks. Da ich auch Datev-Erfahrungen habe, war der Schock nicht ganz so groß. Bei voks, mit Sicherheit kein Moloch unter den Buchführungsprogrammen, funktioniert die Ist-Versteuerung problemlos. Vielleicht geht technisch ja folgendes: (SKR 03) 8400 mit Steuerautomatikaufhebungsschlüssel buchen und Debitor mit Automatikschlüssel versehen. bei Forderungseingang 1760 automatisch bebuchen (wie normal 8400 u. USt) und bei Forderungszahlung automatisch 1760 an USt. Das war`s. Wo, bitte ist das Problem? Auf jeden Fall ist das so, wie es ist, nicht gerade fair und die Ist-Versteuerung steht nun mal so. Diese Umbucherei ist nicht akzeptabel.

Außerdem hätte ich gerne 2 Dinge: Eingabe der Beträge mit Komma in der Buchungsmaske und variable Hintergrundgestaltung (man sieht irgendwann alles gestreift) und variable Zahlengrößen (als Brillenträger sind große Zahlen ja chick, nur ist auf dem Bildschirm zu wenig zu überblicken). Das sind nur Wünsche.

Antworten