Lohnbuchhaltung 2013, Neuer Grundfreibetrag 2013

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Robert
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Lohnbuchhaltung 2013, Neuer Grundfreibetrag 2013

Beitrag von Robert »

Nach Verfassung des Beitrags:
Zustimmung des Bundestags zum höheren Grundfreibetrag: 17.01.2013
Zustimmung des Bundesrats zum höheren Grundfreibetrag: 1.02.2013

Letzte Änderung 1.02.2013
Mit der aktuellen Internetversion kann mit "Neuer Monat"
in den Januar 2013 geschaltet werden (zurück "Monat löschen"). Das
Programm rechnet bereits mit dem Grundfreibetrag 8.130
bzw. mit dem (noch nicht veröffentlichten) neuen Programmablaufplan.

Politik wie in einer Bananenrepublik:
Die SPD bzw. ihr MdP Oppermann hat erst am 14. Dezember ihre
Blockade gegen den vom Verfassungsgericht vorgegebenen neuen
Grundfreibetrag aufgegeben. Alle Lohnbuchhaltungsprogramme
sind noch mit dem Programmablaufplan des BMF vom 19.11.2012 pro-
programmiert. Faktisch ist der aber nicht mehr gültig. Denn der
Vermittlungsausschuss hat am 14.12.2012 den Grundfreibetrag
von € 8004 auf € 8130 angehoben. Das ergibt einiges an
Verwirrung, weil das BMF mangels gesetzlicher Grundlage noch keinen
neuen Programmablaufpaln veröffentlicht hat und die Softwarehersteller
aus Unvermögen oder formaler Gesetzestreue am alten Programmablauf-
plan festhalten.

Wir wollen die Verwirrung vermeiden und haben in unser Programm
schon am 27.12.2012 den neuen Grundfreibetrag bzw. den unveröffent-
lichten neuen § 32a EStG und den daraus sich ergebenden unvereröffent-
lichten Programmablaufplan 2013 eingearbeitet. Denn "die Erhöhung des
Grundfreibetrags rückwirkend zum 1. Januar 2013 ist sichergestellt,
auch wenn der Bundestag das Gesetz nicht mehr in diesem Jahr
verabschiedet" (Kommentar der Bundesregierung zum Ergebnis des
Vermittlungsausschuss:
http://www.bundesregierung.de/Content/D ... nisse.html ).

Der Bundestag hat am 17.01.2013 zugestimmt, der Bundesrat am
1.02.2013. Gesetz wird er erst mit Veröffentlichung rückwirkend zum
1.01.2013. Bereits erfolgte Abrechnungen müssen vom AG berichtigt
werden.

Wir vermeiden das, indem das Programm bereits im Januar mit dem
offiziell noch nicht gültigen Grundfreibetrag rechnet. Die Differenz beträgt
regelmäßig ca 2 EUR (1/12 von 126 EUR Erhöhung des Grundfreibetrags,
dav. 19% Durchschnittssteuersatz der ersten Stufe).

Ab dem 8.02.2013 kann die Berechnung mit Parmentier verglichen werden:
www.parmentier.de/steuer
Mit anderen Programmen wohl erst im April (Änderung dieses Absatzes
am 11.02.2013).

Überholt nach dem Beschluss des Bundesrats am 01.02.2013:
Bitte diesen Beitrag weiter verfolgen und vor Abrechnung der Januar-
löhne noch ein Update durchführen. Wer weiß: Die Regierung gibt die
oben zitierte Garantie, ohne den Bundesrat gefragt zu haben. Unmöglich
ist es nicht, dass die Stimmenfänger auch die Senkung des Grundfreibe-
trags einer neuen Regierung schenken wollen. Dann hätten unsere
Kunden ihren ANn im Januar € 2 zu viel ausbezahlt.

Robert

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