Wie kann ich ein Büro in meiner Privatwohnung buchtechnisch berücksichtigen, wenn die Miete anteilig von meinem Privatkonto und nicht vom Geschäftskonto abgebucht wird. Über Kasse?
Es handelt sich hierbei um eine Nutzungseinlage. (Nutzung der privaten Wohnung für geschäftliche Zwecke). Die Gegenbuchung sollte daher auf ein Einlagenkonto erstellt werden. Ggf. könnte ein eigenes Konto hierfür benutzt werden (1890 oder 1891 usw.).