Rückstellung für GewSt. Konto 957

Buchhaltungsfragen, Fragen zu Steuerrecht, Bilanzierung, Sozialrecht etc.
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Bittmann
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Rückstellung für GewSt. Konto 957

Beitrag von Bittmann »

An welches Konto muß ich die Rückstellung für die Gewerbesteuern buchen?

Bittmann

Uwe Schellscheidt
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Beitrag von Uwe Schellscheidt »

Wie wäre es mit "Gewerbesteuer" (4320)? :wink:
Mit freundlichen Grüßen vom Niederrhein
Uwe Schellscheidt

Bittmann
Beiträge: 13
Registriert: 27.03.05, 21:50

Beitrag von Bittmann »

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Trotzdem ist es für mich noch nicht richtig einsichtig. In diesem Falle buche ich doch von einem Konto ab, auf dem kein Geld ist!

Mfg M.Bittmann

Uwe Schellscheidt
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Beitrag von Uwe Schellscheidt »

Das ist doch beim Bilanzierer nicht entscheidend.

Du willst doch
1. in entsprechenden Jahr den zutreffenden Gewerbesteueraufwand (4320) darstellen und dafür
2. in der Bilanz die Gewerbesteuerrückstellung ausweisen.

Also ist die Buchung doch einleuchtend per 4320 an 0957.

Seit wann dürfen Aufwandskonten nur bei Geldfluss bebucht werden? Oder bist du vielleicht Einnahme/Überschuss-Rechner? Dann hast du allerdings mit einer GewSt-Rückstellung nix am Hut.
Mit freundlichen Grüßen vom Niederrhein
Uwe Schellscheidt

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