Buchungsfrage: Wohin mit Werkzeugen?

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Bärbel
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Buchungsfrage: Wohin mit Werkzeugen?

Beitrag von Bärbel »

Hallo Forum

Es geht um einen Maschinenbaubetrieb, der zur Fertigung selbstverständlich Werkzeuge braucht, die sich schnell verbrauchen, z.B. Schleifscheiben, Bohrer, Wendeschneidplatten ect.
Teilweise wird dieses "Werkzeug" Auftragsgebunden eingekauft, teilweise natürlich auf Lager gelegt.
Gehört dieses Werkzeug zu den Roh- Hilfs- und Betriebsstoffen oder zu den sonstigen Betriebsausgaben? Hat man ein Wahlrecht?

Darüber ist hier eine angeregte Diskussion entstanden, zu der ich gerne andere Meinungen gehört hätte.

Die zweite Frage ist, kann ich das plötzlich (in 2005) anders buchen als bisher?

Herr Markfort: Eine Rubruik für Steuer- und Bilanzierungsfragen (wie von Ihnen angeregt) würde ich begrüßen.

Vielen Dank im Voraus.

B. Meissner

Evi
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Re: Buchungsfrage: Wohin mit Werkzeugen?

Beitrag von Evi »

"Es geht um einen Maschinenbaubetrieb, der zur Fertigung selbstverständlich Werkzeuge braucht, die sich schnell verbrauchen, z.B. Schleifscheiben, Bohrer, Wendeschneidplatten ect.
Teilweise wird dieses "Werkzeug" Auftragsgebunden eingekauft, teilweise natürlich auf Lager gelegt.
Gehört dieses Werkzeug zu den Roh- Hilfs- und Betriebsstoffen oder zu den sonstigen Betriebsausgaben?"

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Rohstoffe sind die Hauptbestandteile im Herstellungsprozess, während Hilfsstoffe zwar unmittelbar in das Erzeugnis eingehen, mengen- und/oder wertmäßig jedoch von untergeordneter Bedeutung sind. Betriebsstoffe gehen nicht in das Erzeugnis ein, sie werden jedoch bei dessen Herstellung verbraucht

Es handelt sich somit um Betriebsstoffe.
Die Verbuchung ist zwingend im Warenbereich vorzunehmen, da zum Jahresende diese Werkzeuge in die Bestandsbewertung einfließen.

Hat man ein Wahlrecht?

Grundsätzlich nein. Im Rahmen der Bewertung kann man aber einen Festwert ermitteln der drei Jahre gleichbleibend in der Bilanz ausgewiesen wird, dann ist eine erneute Bewertung erforderlich.
In diesem Fall könnten alle weiteren Anschaffungen sofort in den Aufwand gebucht werden.


Die zweite Frage ist, kann ich das plötzlich (in 2005) anders buchen als bisher?

Aufwandsbuchungen beeinflusssen den Bilanzenzusammenhang nicht, sodass eine geänderte korrekte Verbuchung durchaus zulässig ist.
Sollten diese Wirtschaftsgüter aber bereits in der Bewertung berücksichtig worden sein, darf das Bewertungsverfahren nicht geändert werden.

Ich hoffe ich konnte helfen

MfG
Evi

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