Hallo,
ich habe eine Frage und zwar bin ich dabei mir eine Existenz als techn. schiffsausrüsterin aufzubauen. In dieser Branche handelt es sich oft um umsatzsteuerfreien Umsatz, da Schiffe immer als Drittland laufen. So muss ich keine Vorsteuer und mein Kunde keine Umsatzsteuer zahlen. Nun aber auf den Versand zahle ich ja Vorsteuer. Wie berechne ich den Versand dann weiter Brutto für Netto oder gebe ich den netto weiter oder berechne ich darauf eine Umsatzsteuer.
Danke Gruß Nina
Mehrwertsteuerweiterberchnung bei Frachtkosten
Vorsteuerabzug bei stfr Umsätzen
Hallo Nina, Schiffe zählen nicht grundsätzlich zum Drittland, aber soweit die von dir getätigten Umsätze denen im § 8 Umsatzsteuergesetz entsprechen sind diese Umsatzsteuerfrei.
Steuerfreie Umsätze sind grundsätzlich von Vorsteuerabzug ausgeschlossen bis auf einige Ausnahmen.
Zu diesen Ausnahmen zählen auch die Vorsteuerbeträge die im Zusammenhang mit steuerfreien Umsätze i.S.d. §4 Nr 2 UStG ( Umsätze mit Schiffen ) stehen.
Das heißt, die dir in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge kannst du dir vom Finanzamt zurückholen, eine Weiterberechnung ist nicht möglich.
MfG Evi
Steuerfreie Umsätze sind grundsätzlich von Vorsteuerabzug ausgeschlossen bis auf einige Ausnahmen.
Zu diesen Ausnahmen zählen auch die Vorsteuerbeträge die im Zusammenhang mit steuerfreien Umsätze i.S.d. §4 Nr 2 UStG ( Umsätze mit Schiffen ) stehen.
Das heißt, die dir in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge kannst du dir vom Finanzamt zurückholen, eine Weiterberechnung ist nicht möglich.
MfG Evi