IST Versteuerung

Buchhaltungsfragen, Fragen zu Steuerrecht, Bilanzierung, Sozialrecht etc.
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boehler

IST Versteuerung

Beitrag von boehler »

Hallo Experten IST Versteuerung!

Bei der IST Versteuerung wird die UST wie bekannt erst nach Zahlung der Rechnung an das Finanzamt abgeführt.
Kann mir jemand folgende Frage beantworten ??
Ist die Einkommenssteuer ebenfalls in der obigen Abgrenzung
zu zahlen.
Das würde heissen, im Jahr 2005 Umsatz xy

Umsatzsteuer erst nach Zahlung im Januar 2007
Einkommenssteur ebenfalls erst für Jahr 2007

Gruss
Günter B.

bmfschreck
Beiträge: 2
Registriert: 25.10.04, 19:56

ISt Versteuerung

Beitrag von bmfschreck »

Hallo boehler!

1. Umsatzsteuer und Einkommensteuer folgen nicht denselben Regeln.

2. Wenn Ist-Versteuerung bei der USt und bei der Einkommensteuer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahme-Überschuss-Rechnung) gewählt, dann ist es so, wie vermutet:

USt wird erst bei Eingang des Rechnungsbetrages ausgelöst. Einlkommensteuerliche Einnahme auch erst bei Eingang.
Ob da Einkommensteuer entsteht, hängt noch von weiteren Faktoren ab.

3. Es ist aber auch möglich, den Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG (Bilanzierung) zu ermitteln und die Umsatzsteuer nach dem Prinzip der Ist-Versteuerung.

Falls es geholfen hat, wäre kurze Rückmeldung nett.
Falls es nicht geholfen hat auch :D .

boehler

Antwort

Beitrag von boehler »

Istversteuerung
DAnke für die Antwort.

Ich habe Istversteuerung und Einnahmen Überschuss gewählt.

Die Istversteuerung ist o.k. das heist Umsatzsteuer muss erst nach
Erhalt der Rechnung bezahlt werden.

Einnahmen Überschuss
Ist ebenfalls o.k. Wird erst bei Geldeingang gerechnet.

Meine Frage ist jedoch. Ich habe Zahlung mit dem Kunden
auf Januar 2007 vereinbart.
Aufwendungen sind jedoch in 2006 ( Fahrten, Autoanschaffung etc.)

Hat hier das Finanzamt etwas dagegen ????????

Danke für die Antwort

mfg

Guenter Boehler

Evi
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Zahlungsziel 2007

Beitrag von Evi »

M.E. handelt es sich hierbei um eine Darlehensgewährung . Das Zahlungsziel 2007 ist für eine normale Geschägtsbeziehung ( Leistungsaustausch ) nicht üblich. Ich bin der Meinung das hier der Erlös einschließlich Umsatzsteuer mit Gewährung des Darlehens ( Zahlungsziel ) fällig ist.

MfG Evi

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