Miet-NK Erstattungsanspruch = sonstiger Vermögengegenstand?

Buchhaltungsfragen, Fragen zu Steuerrecht, Bilanzierung, Sozialrecht etc.
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Peter_Schubert
Beiträge: 3
Registriert: 22.03.07, 15:50

Miet-NK Erstattungsanspruch = sonstiger Vermögengegenstand?

Beitrag von Peter_Schubert »

Hallo zusammen!

Kann mir jemand helfen?

Der Fall: Buchführungspflichtiger Unternehmer erhält im Feb. 2007 von seinem "Büro-Vermieter" (alles zu 100% Betriebsausgaben also) die NK-Abrechnung für 2006 (betr. Zeitraum 01.01.-31.12.2006) - es gibt eine Erstattung i.H.v. 270,- Euro für den Unternehmer im Feb. 2007 wg. NK 2006.

Nun meine Frage: Der Jahresabschluß 31.12.2006 ist noch nicht erstellt. Muß der Unternehmer diese 270,- Euro als sonstigen Vermögensgegenstand in seiner Bilanz zum 31.12.2006 aktivieren?

Oder nicht aktivieren und die Erstattung im Feb. für NK 2006 als periodenfremder Aufwand buchen? Ist das eine Frage der Werterhellung? Der Unternehmer konnte doch am 31.12.2006 überhaupt nicht das Ergebnis der NK-Abrechnung für 2006 wissen... also doch kein Fall der Werterhellung...?

Für mich ist nur klar, daß die NK-Erstattung in 2007 für 2006 wirtschaftlich ganz klar in 2006 gehört, aber wie bilanziell bzw. buchungstechnisch behandeln??

Schon jetzt ganz herzlichen Dank für Ihre Mühe!!

Gruß

Johannes Thockok
Beiträge: 14
Registriert: 18.11.04, 12:29

Beitrag von Johannes Thockok »

Zitat aus dem Haufe Steueroffice
"Berücksichtigungsfähige Umstände

Der bilanzierende Steuerpflichtige hat alle Umstände zu berücksichtigen, die am (zurückliegenden) Bilanzstichtag erkennbar vorlagen. Bei Umständen, die nach dem Bilanzstichtag und vor dem Bilanzerstellungstag eintreten, ist zu unterscheiden:

Wertaufhellende Umstände sind noch zu beachten, nicht aber wertbeeinflussende Umstände. Zu den wertaufhellenden Umständen gehören Tatsachen, die die Verhältnisse am Bilanzstichtag tatsächlich insoweit berühren, als sie diese so zeigen, wie sie sich an diesem Tag objektiv dargestellt haben, auch wenn sie noch nicht eingetreten oder noch nicht bekannt waren. Sie finden daher Eingang in die Bewertung eines Bilanzpostens oder in die Bemessung einer Rückstellung. Wertbeeinflussende Umstände sind Ereignisse, die erst nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, ohne dass sie die Verhältnisse am Bilanzstichtag objektiv zeigen oder aufhellen können, weil sie nichts enthalten, was einen Rückschluss auf die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag zulässt, also mit dem abzuschließenden Geschäfts- oder Wirtschaftsjahr nichts zu tun hatten."

Also in 2006 buchen: 1500 an 4240
in 2007: 1200 an 1500

eventuell Vorsteuer beachten!

Mit freundlichen Grüßen

Johannes

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