Rechnungen aus dem Ausland - In DE steuerbar?

Buchhaltungsfragen, Fragen zu Steuerrecht, Bilanzierung, Sozialrecht etc.
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Angelika
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Rechnungen aus dem Ausland - In DE steuerbar?

Beitrag von Angelika »

Hallo,

ich habe immer mal wieder folgende "Sonderfälle" zum verbuchen:

1. Zahlung von Lizenzgebühren an Musiker in den USA und EU
2. Zahlungen für das Artwork/Layout und auch Mastering an einen Kanadier
(Rechnung kommt von dort und die Leistung auch)

Sind diese Leistungen von Leistungsempfänger (sprich uns) in Deutschland zu versteuern? Wie werden sie verbucht?

Vielen Dank für die Unterstützung.

Uwe Schellscheidt
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Registriert: 09.12.04, 19:40

Beitrag von Uwe Schellscheidt »

Hallo Angelika,

ich will es mal möglichst kurz versuchen. Dieser Beitrag ersetzt aber keinesfalls eine genaue Sachverhaltsanalyse möglichst durch einen Berufskollegen.

Lizenzgebühren
1. Umsatzsteuer
Der Ort der Leistung ist regelmäßig nach § 3a IV Nr. 1 in Verbindung mit § 3a III UStG im Inland. Folglich sind die Umsätze der Ausländer in Deutschland steuerbar und auch steuerpflichtig. Hier kommt aber dann das Verfahren nach § 13b UStG zur Anwendung (reverse-charge).
2. Einkommensteuer
Hinweis auf § 50a IV EStG. Bitte unbedingt prüfen lassen!!!!! Eine weitgehend unbekannte Steuerabzugsvorschrift in Bezug auf ausländische Künstler und die Verwertung der künstlerischen Tätigkeit im Inland. Bei Nichtbeachtung sind Sie als Auftraggeber in der Haftung für die Steuern des Ausländers.

Artwork/Layout
Hier wäre die Leistung vielleicht etwas genauer zu erforschen (WAS IST DAS?). Nach meiner Vorstellung könnten hier ebenfalls einige Vorschriften des § 3a IV UStG greifen, so dass das gleiche wie oben gilt (Umsatzsteuer). Möglich wäre aber auch, dass man letztlich im § 3a I UStG landet und keine Steuerbarkeit gegeben wäre.

MfG
Uwe Schellscheidt
Mit freundlichen Grüßen vom Niederrhein
Uwe Schellscheidt

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