EDV-Werkleistung aus einem Drittland

Buchhaltungsfragen, Fragen zu Steuerrecht, Bilanzierung, Sozialrecht etc.
Antworten
Souza
Beiträge: 9
Registriert: 03.10.04, 16:09

EDV-Werkleistung aus einem Drittland

Beitrag von Souza »

Hallo,

ich habe hier in einer Mandantenbuchhaltung einen Werkvertrag mit einem ukrainischen Einzelunternehmer über die Herstellung eines Softwaremoduls vorliegen. Nach Entwicklungsplan werden Abschlagszahlungen gezahlt und bei Abnahme wird die Restsumme beglichen. Die Raten will der ukrainische UN auf ein inländisches (deutsches) Bankkonto überwiesen haben.

Kann mir jemand sagen, ob ich etwas Besonderes beachten muß wegen erweiterter Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 AO? Muss der Auftraggeber Auskunft anfordern, welche Angestellten des ukrainischen UN am Projekt gearbeitet hat?

Danke für Antworten

Souza

Robin
Beiträge: 2
Registriert: 11.12.07, 18:15

Beitrag von Robin »

Hallo Souza,

zu den Mitwirkunkspflichten gemäß § 90 AO gehört insbesondere der Empfängernachweis. Da das Geld auf ein inländisches Bankkonto überwiesen wird, kann das Finanzamt dies selbst prüfen. Der Empfängernachweis ist hier folglich kein Problem.

Bei Zahlungen an Ausländer wird regelmäßig nach der betrieblichen Veranlassung gefragt. Die Leistung ist folglich nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen.

Einen Hinweis auf die Prüfung solcher Sachverhalte gibt AEAO zu § 160 AO. Nach Absatz 4 ist wichtig ist, daß "der Empfänger nicht der deutschen Steuerpflicht unterliegt". Dazu ist wichig - wenn auch hier nur für den Fall genannt, dass der Empfänger nicht eindeutig benannt ist - "dass der Geldbetrag ins Ausland abgeflossen ist" und kein - so muß man hinzufügen - Rückfluss erfolgte. Ggf. wird also geprüft, was mit dem überwiesenen Geld auf ein deutsches Bankkonto geschehen ist. Aber das ist Angelegenheit des Zahlungsempfängers.

Gruß
Robin

Antworten