Hallo Zusammen,
ich habe folgendes kleines Problem. Ich habe ein Rheinbahn Ticket mit dem ich zu meinen Auftraggebern fahre, kann ich das Ticket als monatliche Betriebsausgabe geltend machen oder muss ich es Ende des Jahres über die Einkommensteuererklärung als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur geltung bringen?????
Grüsse
Kiriakos
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Sofern dies überwiegend betrieblich genutzt wird, ist es Betriebsausgabe, mit Vorsteuerabzug (i. d. R. 7%), ansonsten anteilig.
Fahrten Whg. Arbeitsstätte sind ja mit öffentlichen Verkehrsmittel eh nur noch mit Entfernungspauschale abziehbar, nicht mit tats. Kosten, siehe Elster-Formular.
Am 12.09. findet 1. Anhörung wg. Verfassungsbedenken der Kürzung der Entfernungspauschale in Karlsruhe statt.
Fahrten Whg. Arbeitsstätte sind ja mit öffentlichen Verkehrsmittel eh nur noch mit Entfernungspauschale abziehbar, nicht mit tats. Kosten, siehe Elster-Formular.
Am 12.09. findet 1. Anhörung wg. Verfassungsbedenken der Kürzung der Entfernungspauschale in Karlsruhe statt.