Bezahlung privater Aufwendungen mit betriebl. Kreditkarte

Buchhaltungsfragen, Fragen zu Steuerrecht, Bilanzierung, Sozialrecht etc.
Antworten
PeterWirtz
Beiträge: 7
Registriert: 09.11.08, 20:29

Bezahlung privater Aufwendungen mit betriebl. Kreditkarte

Beitrag von PeterWirtz »

Hallo zusammen!

Ich habe Schwierigkeiten mit dem Thema Buchen von privaten Aufwendungen, die mit einer "betrieblichen" Kreditkarte bezahlt werden.

Die Rahmenbedingungen:

2-Personen GbR, beide Gesellschafter zu 50 Prozent beteiligt, Betrieb einer Warenhandelsgesellschaft (An- und Verkauf von Restposten aller Art über elektronische Plattformen, "eBay-Powerseller"), buchführungspflichtig (nur) nach Steuerrecht (AO), ein betriebliches Bankkonto (Postbank) und damit zusammenhängend eine VISA-Kreditkarte, die alle drei Monate über dieses Konto bei der Postbank abgerechnet wird. Die Gesellschafter entnehmen sich monatlich jeder glatt 3000 € als Privatentnahme, darüber hinaus darf jeder Gesellschafter bis maximal 1000 € im Monat weitere Privatentnahmen tätigen. Es existieren zwei Kapitalkonten I (zur Abbildung der Beteiligungsverhältnisse) und jeweils ein Kapitalkonto II, über das alle Privatentnahmen, Einlagen, Gewinnanteile etc. abgeschlossen werden. Im laufenden Jahr gibt es hierzu jeweils ein Konto Privat (1801 und 1802). Kontenrahmen: SKR03.

Der Fall:

Ein Gesellschafter benutzt die (betriebliche) Kreditkarte, der andere hat daran kein Interesse. Der Gesellschafter mit der betrieblichen Kreditkarte bezahlt damit überwiegend betriebliche Aufwendungen wie zum Beispiel Tanken Geschäftswagen, rein betriebliche Reisekosten und ähnliches.

Allerdings tätigt er hin und wieder auch private Zahlungen mit dieser betrieblichen Kreditkarte. So zum Beispiel kauft er auf Geschäftsreisen private Sportgeräte (Tennisschläger) oder "private" Kleidung.

Meine Schwierigkeit:

Wie werden diese privaten Vorgänge gebucht? Es existiert ein Konto 1701 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditkartenunternehmen (Visa). Im Moment des Entstehens der betrieblichen Verbindlichkeit buche ich "ganz normal" Aufwandskonto an 1701.

Also zum Beispiel laufende Kfz-Kosten an 1701.

Wenn dann nach drei Monaten die Kreditkartenabrechnung kommt und vom Postbank-Konto abgebucht wird, wird "ganz normal" gebucht: 1701 an Bank.

Betriebliche Verbindlichkeiten die zum Beispiel Mitte Dezember durch die Verwendung der Kreditkarte entstanden sind, aber eben noch nicht durch Abbuchung vom Postbank-Konto bleiben dann zum Bilanzstichtag 31.12.2008 als Verbindlichkeiten in der Bilanz stehen. Soweit alles in Ordnung, diese Verbindlichkeiten sind ja auch eindeutig betrieblich veranlasst.

Was aber nun, wenn wie im vorliegenden Fall auch private Aufwendungen mit der Kreditkarte bezahlt werden. Wann und wie buche ich zum Beispiel den Vorgang, dass der Gesellschafter im Dezember 2008 einen Tennisschläger für private Zwecke mit der Kreditkarte bezahlt.

Buche ich das im Dezember als Privatentnahme? Oder buche ich diesen Vorgang erst, wenn die Kreditkartenabrechnung da ist als Privatentnahme und zwar dann 1800 an Bank.

Ich suche eine Lösung, wo ich den Betrag der Kreditkartenabrechnung in einer Summe gegen die Bank buchen kann. Das geht natürlich nur, wenn vorher die Privatgeschäfte ebenfalls gebucht worden.

Eins ist klar: am Bilanzstichtag darf natürlich nur ein Saldo des Kontos 1701 in der Bilanz erscheinen, sofern dieser Saldo vollständig betrieblich veranlasst ist.

Angenommen das Konto 1701 ist zum 1.12.2008 ausgeglichen und im Dezember 2008 kauft der Gesellschafter mit der betrieblichen Kreditkarte einen Tennisschläger für private Zwecke für 300 €.

Am Bilanzstichtag hat das Konto 1701 dann einen Saldo von 300 €, aber natürlich darf in der Bilanz nicht 300 € als Verbindlichkeit gegen Kreditkartenunternehmen ausgewiesen werden, da diese Verbindlichkeit ja in keinster Weise betrieblich veranlasst ist. Durch die reine Verwendung einer betrieblichen Kreditkarte wird die Schuld natürlich noch nicht betrieblich, soweit ist mir das klar.

Wie aber wird das Ganze buchhalterisch behandelt? Buche ich den Kauf des privaten Tennisschläger als Mitte Dezember im Dezember? Wie kriege ich den "privat bedingten" Saldo des Kontos 1701 "weg"? Er darf ja aus genannten Gründen nicht in der Bilanz erscheinen. Eine "Forderung gegenüber Gesellschafter" ist es auch nicht, er durfte eine solche Privatentnahme ja tätigen...

Der Fall mag banal klingen, vielleicht ist er es auch, nur ich tue mich einfach schwer damit.

Ich bin für jede Anregung dankbar, bitte aber zunächst um theoretisch akademisch korrekte Lösungen, wie man es dann später in der Praxis macht, ist sicher eine andere Sache, aber zunächst einmal bin ich an einer theoretisch korrekten Lösung interessiert.

Schon jetzt vielen Dank für die Anregungen!

conradmueller
Power-User
Power-User
Beiträge: 77
Registriert: 07.06.06, 14:57

Beitrag von conradmueller »

Wenn Sie das Kreditkartenkonto als betriebliches Konto ansehen, muss sehr wohl die Verbindlichkeit von € 300 passiviert werden.
Privat Gesellschafter an #1701

PeterWirtz
Beiträge: 7
Registriert: 09.11.08, 20:29

Kreditkarte

Beitrag von PeterWirtz »

Hallo Herr Mueller,

vielen Dank auch hier für Ihre Antwort.

Sorry, aber ich habe es nicht richtig verstanden.

Wäre es möglich, mir noch ein paar Infos zu geben?

Wer hat gegen wen eine Verbindlichkeit in meinem Beispiel?

Hat die GbR als Vertragspartner der Bank eine VB? Zivilrechtlich ja, oder?

VISA wird nicht fragen, was mit der Karte bezahlt wurde, ob eine private oder eine betriebl. Rechnung. Visa wird sich an die GbR halten. Aber es ist doch offensichtlich keine betriebl. VB, da der Grund für die "Darlehnsaufnahme" ja nicht betrieblich war und nur das zählt m.E. bei der Frage der Bilanzierung einer VB dem Grunde nach.

Oder hat der Gesellschafter eine Vb? Gegen wen? Gegen die GbR? Oder der Gesellschafter gegen ViSA??

Taucht die VB gegen Visa in meinem Beispiel wirklich in der Bilanz der GbR auf?

Sorry, aber ich stehe da einfach auf dem Schlauch...


Gruß

conradmueller
Power-User
Power-User
Beiträge: 77
Registriert: 07.06.06, 14:57

Beitrag von conradmueller »

Sofern das Vertragsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem kartenausgegenden Kreditkartenunternehmen besteht, besteht die Verbindlichkeit der Gesellschaft gegenüber dem KK-Unternehmen und ist auch zu bilanzieren.
Was sie versuchen, ist etwas, was die Betriebsprüfer, bei der Ermittlung der privat veranlassten Schuldzinsen machen.
Also: Buchung: Entweder: Ford an Gesellschafter an Verb. KK-Untenehmen, sofern dies im Gesellschaftsvertrag steht, etwas vorsichtiger ist mit der Buchung: Privatentnahme an Verb. KK-Unternehmen umzugehen.
Stichwort: Überentnahmen und Nachversteuerung von entnommenen Gewinnen!

Antworten