Kostendeckelung bei Geschäftswagen

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PeterWirtz
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Kostendeckelung bei Geschäftswagen

Beitrag von PeterWirtz »

Hallo zusammen!

Ich habe Schwierigkeiten mit dem Thema: „Kostendeckelung bei Anwendung der Listenpreismethode bei Geschäftswagen“

Die Rahmenbedingungen:

2-Personen GbR, beide Gesellschafter zu 50 Prozent beteiligt, Betrieb einer Warenhandelsgesellschaft (An- und Verkauf von Restposten aller Art über elektronische Plattformen, "eBay-Powerseller"), buchführungspflichtig (nur) nach Steuerrecht (AO).

Im Gesamthandsvermögen der GbR befinden sich zwei Geschäftswagen, (kein Sonderbetriebsvermögen o.ä., alles Vermögen der GbR) die laut einfachen Aufzeichnungen zu circa 85 Prozent betrieblich genutzt werden. Die Gesellschafter haben untereinander eine Nutzungsvereinbarung geschlossen, dass jeder Gesellschafter nur ein bestimmtes der beiden Fahrzeuge nutzen darf. Die Nutzung geschieht unentgeltlich, die GbR überlässt ihren Gesellschaftern jeweils ein Fahrzeug unentgeltlich.

Die Gesellschafter nutzen „ihre“ Fahrzeuge wie gesagt überwiegend betrieblich, aber eben auch privat.

Ein Fahrtenbuch im engeren Sinne wird für keines der beiden Fahrzeuge geführt, die Versteuerung der Privatanteile geschieht in beiden Fällen über die 1-Prozent-Methode. Ein Gesellschafter nutzt nur den Opel, der andere nur den BMW. Bisher geschah die Versteuerung so, dass jeder den ihm zugeordneten Pkw über diese Methode privat versteuerte.

Die Nutzungsvereinbarung, dass jeweils ein Gesellschafter nur ein bestimmtes Fahrzeug nutzen darf mit der Folge, dass er nur einmal ein Prozent eines Fahrzeuges versteuern muss war bereits Gegenstand einer Prüfung des Finanzamtes und wurde so auch anerkannt.


Meine Schwierigkeit:

Nun hat einer der beiden Gesellschafter geheiratet. Seine Ehefrau hat einen Führerschein, aber kein eigenes Auto. Sie nutzt den Geschäftswagen der GbR ihres Mannes teilweise mit. Nicht viel, aber eben doch. Zumindest kann im Falle einer erneuten steuerlichen Außenprüfung dem Prüfer nicht glaubhaft versichert werden, dass die Ehefrau den Wagen nicht nutzt. Der Gesellschafter wohnt gegenüber dem Betriebssitz der GbR.

Somit ist es meines Erachtens nach eindeutig, dass der Gesellschafter nun nicht nur einmal den Listenpreis seines Fahrzeuges als Privatentnahme monatlich zugerechnet bekommt, sondern doppelt, also zweimal. Der andere unverheiratete Gesellschafter, der keine Privatpersonen hat, die sein Fahrzeug nutzen könnten, bleibt davon natürlich unberührt. Er versteuert nur einmal den Listenpreis seines Fahrzeugs.

Nun stellt sich heraus, dass der durch die Verdopplung sich ergebende Privatanteil bei dem verheirateten Gesellschafter letztlich höher ist, als die tatsächlichen Aufwendungen seines Fahrzeuges. Die Aufwendungen beider Fahrzeuge werden buchhalterisch getrennt erfasst.

Frage nun: Greift die Kostendeckelung? Einfaches Zahlenbeispiel: alle Kfz-Aufwendungen des BMW 2007: 7.000 €.

Privatanteil des Gesellschafters im Jahr für diesen Pkw bisher, vor der Heirat, nur einmal ein Prozent: 4800 €.. Dieser Privatanteil tut zwar weh, ist aber von einer Kostendeckelung weit entfernt.

Nun Heirat. Verdoppelung des Privatanteils, also zweimal 4800 € im Jahr (Umsatzsteuer lassen wir bei diesem einfachen Beispiel mal weg). Kosten des Pkws aber weiterhin nur 7000 €.

Muss der Gesellschafter nun 4800 mal 2 Personen (er und Ehefrau, beide können Wagen nutzen) = 9600 € versteuern beziehungsweise als Privatentnahme buchen, obwohl der Wagen tatsächlich nur 7000 € an Aufwendungen hatte?

Oder greift hier die Kostendeckelung. Also 7000 € Kfz Kosten und 7000 € Privatentnahme. Null-Summen-Spiel. Die Frage ist nicht, ob eine solche Gestaltung sinnvoll ist oder nicht, die Frage ist hier nur was buchhalterisch/steuerlich korrekt ist.

Ich bin für jede Anregung dankbar, bitte aber zunächst um theoretisch akademisch korrekte Lösungen, wie man es dann später in der Praxis macht, ist sicher eine andere Sache, aber zunächst einmal bin ich an einer theoretisch korrekten Lösung interessiert.

Schon jetzt vielen Dank für die Anregungen!

conradmueller
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Beitrag von conradmueller »

Somit ist es meines Erachtens nach eindeutig, dass der Gesellschafter nun nicht nur einmal den Listenpreis seines Fahrzeuges als Privatentnahme monatlich zugerechnet bekommt, sondern doppelt, also zweimal. Der andere unverheiratete Gesellschafter, der keine Privatpersonen hat, die sein Fahrzeug nutzen könnten, bleibt davon natürlich unberührt. Er versteuert nur einmal den Listenpreis seines Fahrzeugs.
Bitte einmal die gesetzliche Grundlage für diese Behauptung.

PeterWirtz
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Kostendeckelung bei Geschäftswagen

Beitrag von PeterWirtz »

Hallo Herr Mueller!

Sie haben vollkommen recht, meine Annahme war Unsinn.

Der Gesellschafter muß nicht den einen ihm zuzurechnenden PKW auch noch für seine Frau versteuern.

Dies muß er nur, wenn mehrere PKWs im Betriebsvermögen sind, in meinem Beispiel also z.B. ein dritter PKW bei zwei Gesellschafter. Die Beispiele im grundlegenen BMF-Schreiben vom 21.1.2002 sind da mißverständlich.

Wenn Sie die Frage einigen Hauptsachbearbeitern ESt oder selbst einigen Prüfern einer Amts-BP stellen, erhalten Sie auch keine klare Antworten.


Mir hat der zuständige Referent im LMF NRW netterweise eine klare Aussage dazu gegeben. Also wenn nur ein PKW von einem Gesellschafter genutzt werden kann, muß er ihn auch nur einmal versteuern. Darauf wollten Sie sich hinaus. Vollkommen richtig, meine Annahme war Unsinn.

Trotzdem Danke, daß Sie sich damit beschäftigt haben.

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