nicht abziehbare Betriebsausgaben und Gewinnverteilung

Buchhaltungsfragen, Fragen zu Steuerrecht, Bilanzierung, Sozialrecht etc.
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PeterWirtz
Beiträge: 7
Registriert: 09.11.08, 20:29

nicht abziehbare Betriebsausgaben und Gewinnverteilung

Beitrag von PeterWirtz »

Hallo zusammen!

Wie werden nicht abziehbare Betriebsausgaben in der Praxis auf die Gesellschafter bei der Ermittlung der steuerlichen Einkünfte verteilt?

Fall: 2-Personen-GbR, Buchführungspflichtig nach AO wg. Umsatz, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, beide zu 50% beteiligt, Gewinnverteilung auch alles zu 50%, 2 PKW im BV, jeder Gesellschafter nutzt einen PKW, beide PKW sind absolut identisch, Versteuerung nach 1 %-Methode, soweit also alles gleich, auch Gewinnanteile absolut gleich, von Gesellschafter so gewollt,aber was ist mit Fahrten Wohnung-Betrieb??

Werden außerbilanziell hinzugerechnet, sind aber hier stark verschieden. Gesellschafter 1 wohnt 2 km von Betrieb entfernt, Gesellschafter 2 24 km entfernt.

Angenommen steuerlicher Jahresüberschuß lt. GuV 100.000,- Euro, Gewinnanteile jeweils also 50.000,- Euro. Konto 4655 (nicht abz. BA, 30% der Bewirtung) beträgt 1.000,- Euro. Muß also außerbilanziell hinzugerechnet werden. Kann auch zu 50% "verteilt" werden.

An Fahrten Wohnung - Betrieb muß einmal 500,- Euro (für Fahrten Wohnung-Betrieb Ges. 1) und einmal 3.000,- Euro (für Fahrten Ges. 2) außerbilanziell hinzugerechnet werden. Glatte Zahlen nur hier als Beispiel.

Wenn ich alles zu 50% verteile ergibt sich: Bilanzgewinn: 100.000,- Euro und nicht abziehbare BA lt. Kto. 4655: 1.000,- Euro + nicht abziehbare Fahrten Wohnung-Betrieb 500,- Euro + 3.000,-Euro= gesamte Einkünfte aus Gewerbebetrieb = 104.500,- Euro Einkünfte, die es zu verteilen gilt.

Es ist klar, daß die Verteilung Sache der Gesellschafter bzw. des Ges.-Vertrages ist, aber was wäre "gerecht"?

Was ist "in der Praxis üblich" ? Diese 104.500,- Einkünfte zu jeweils 50% verteilen?

Oder diese unterschiedlichen Fahrten Wohnung-Betrieb unterschiedlich in der jeweiligen Höhe bei der Zurechnung der Einkünfte auf den Gesellschafter verteilen?

Was wäre "wirtschaftlich gerecht" ? Bzw. welche Abrede ist hier "üblich"????

Danke schon jetzt für die Tipps!

conradmueller
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Registriert: 07.06.06, 14:57

Beitrag von conradmueller »

Ich denke, Sie fragen besser Ihren Steuerberater.
Bin zwar auch einer, denke es ist jedoch besser, wenn die Fragen an denjenigen gerichtet werden, der das Mandat hat.

PeterWirtz
Beiträge: 7
Registriert: 09.11.08, 20:29

Super Antwort Herr Müller!

Beitrag von PeterWirtz »

"...Fragen Sie Ihren Steuerberater..." - eine echt klasse Antwort.

So gut, daß diese Antwort praktisch auf a l l e hier im Forum gestellen Fragen paßt. "Fragen Sie Ihren Steuerberater..." als Antwort ist aber vom fachlichen Inhalt etwas mager, oder?

Sollte Ihnen eine Frage hier im Forum aus irgendwelchen Gründen nicht gefallen, so enthalten Sie sich doch einfach einer Antwort. Mit Antwort wie "...Fragen Sie Ihren Steuerberater..." ist in einem öffentlichen Forum niemanden gedient....

Ich habe um fachlichen Informationen, nicht um eine persönliche Bewertung meiner Fachfrage gebeten, eine solche interessiert nämlich weder mich noch sonst hier jemanden...., gelle...?

Johannes Thockok
Beiträge: 14
Registriert: 18.11.04, 12:29

Beitrag von Johannes Thockok »

Hallo Herr Wirtz,

Lösungsvorschlag:
aus Sicht der Buchhaltung ist der Bilanzgewinn am Ende des Jahres jeweils zur Hälfte den Kapitalkonten der Gesellschafter zuzuschlagen. Das heißt 50.000,00 für Gesellschafter A und 50.000,00 für Gesellschafter B, sofern der Gesellschaftervertrag das so vorsieht.

Bei der Erstellung der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung sind die nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben wieder hinzuzurechnen. Der steuerliche Gewinn für A beträgt 51.000,00 und B hat 53.500,00 zu versteuern.

Aber trotzdem "Fragen Sie Ihren Steuerberater" denn der weiß was im Vertrag steht und wie es zu behandeln ist. Die Antwort von Hernn Müller ist nicht zu kritisieren.

Schöne Weihnachten
Johannes

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