Restwert-Abschreibung bei Mietereinbauten?

Buchhaltungsfragen, Fragen zu Steuerrecht, Bilanzierung, Sozialrecht etc.
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SuseHoltz
Beiträge: 6
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Restwert-Abschreibung bei Mietereinbauten?

Beitrag von SuseHoltz »

Liebe Mitglieder des Forums!

Wie seht Ihr das?

Fall: Unternehmer (4.3-Ermittler) mietet Büro, läßt div. Zwischenwände ziehen, Kosten dafür: 5.000,- Euro (netto, also ohne USt).

Er setzt diese in seiner 4.3-Ermittlung als Anbauten/Umbauten an und schreibt die 5.000,- 5 Jahre (Mietdauer lt. Vertrag) mit jeweils 1.000,- Euro an. BP im 2. Jahr erfolgt, Prüfer ist dem Ansatz gefolgt.

Nun zieht der Unternehmer im Dez. des 4. Jahres aus seinem Büro aus, weil er ein besseres Büro woanders gefunden hat. Die Zwischenwände muß er auf eigene Kosten wieder entfernen lassen. Er hat weder für den damaligen Umbau noch für die Entfernung bei Auszug etwas vom Vermieter bekommen, das war so vereinbart und auch für beide Seiten i.O.

Nun Frage: Bei Auszug im Dezember des 4. Jahres waren die Kosten ja noch nicht vollständig abgeschreiben, 1 Jahr also 1.000,- Euro "fehlt" ja noch bis zur vollständigen Abschreibung.

Die Zwischenwände wurden bei Entfernung zerstört, sie hatten keinen Wert mehr.

Ist der noch nicht abgeschriebene Betrag "verloren" ? Gibt es eine Restwert-AfA? Also im 4. Jahr. 1000,- Euro AfA als lfd. AfA und 1.000,- als Restwert-AfA? Oder ist der Betrag "verloren"?

Wie ist der Vorgang "Zerstörung" der Mietereinbauten steuerrechtlich zu werten? Als Untergang des "Wirtschaftsgutes"? Oder als "Entnahme"?

Für jegliche Denkanstöße bin ich sehr dankbar!

Uwe Schellscheidt
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Beitrag von Uwe Schellscheidt »

Als Untergang des "Wirtschaftsgutes"?
Richtig. Der Restbuchwert ist in diesem Zeitpunkt über Aufwand auszubuchen.
Mit freundlichen Grüßen vom Niederrhein
Uwe Schellscheidt

SuseHoltz
Beiträge: 6
Registriert: 08.03.09, 09:59

Beitrag von SuseHoltz »

DANKE!!!

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