Umsätze nach § 13b UStG

Buchhaltungsfragen, Fragen zu Steuerrecht, Bilanzierung, Sozialrecht etc.
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Pick
Beiträge: 7
Registriert: 25.03.08, 20:54

Umsätze nach § 13b UStG

Beitrag von Pick »

Hallo Forum,

folgende Frage zu Bauleistungen / Steuerschuld nach § 13b UStG:

Mein Mandant ist ein bauleistendes Unternehmen (Freistellungsbesch. n. § 48 b EStG liegt vor.) und Existenzgründer , somit noch monatlich zur USt-VA verpflichtet

Es stellte sich heraus, dass ein Leistungsempfänger meines Mandanten kein bauleistendes Unternehmen i.S.d. § 13b ist.
Der Leistungsempfänger erhielt nun die korrigierten Rechnungen rückwirkend zum Januar 2009. Wie und ob dort gebucht wurde, ist nicht bekannt.

Bei meinem Ma. habe ich seit 01/09 auf Erlöse n. § 13b gebucht.
Die Ust wurde jetzt für die bisherigen Rechnungen separat als Gesamtsumme an meinen Ma. bezahlt.

Meine Frage:
Korrekt wäre ja, die bisherigen UST-VA zu korrigieren.
Gibt es eine günstigere Lösung, um das FA nicht unnötig aufzuwecken und eine mögliche Sonder- /Ust-Prüfung o.ä. zu verhindern?

Vieln Dank im voraus für einen hilfreichen Hinweis.

Mfg K.Pick

Uwe Schellscheidt
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Registriert: 09.12.04, 19:40

Beitrag von Uwe Schellscheidt »

Wenn Sie nicht so korrigieren, wie es richtig wäre, dann bekommen Sie später einen viel größeren Erklärungsbedarf als jetzt, wo Sie doch bloß darlegen müssen, dass irrtümlich der USt-Ausweis unterblieben ist und jetzt alles richtig gestellt wurde.
Mit freundlichen Grüßen vom Niederrhein
Uwe Schellscheidt

tolledeu
Beiträge: 8
Registriert: 15.12.04, 10:16

Re: Umsätze nach § 13b UStG

Beitrag von tolledeu »

Hallo,

in den Richtlinien steht, dass das FA den 13b anerkennt, wenn beide Parteien irrtümlich von der Anwendung ausgegangen sind und der Leistungsempfänger die USt auch tatsächlich gemeldet hat.

LG T.D.
Jeder Mensch ist klug, die Einen vorher die Anderen nachher.

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