Minderbezugsabrechnung

Buchhaltungsfragen, Fragen zu Steuerrecht, Bilanzierung, Sozialrecht etc.
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Uwe
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Minderbezugsabrechnung

Beitrag von Uwe »

wer kann helfen...........

mein Mandant hat eine Gaststätte und erstmalig vom Lieferanten, an den er Vertraglich gebunden ist, eine Minderbezugsabrechnung bekommen.
jetzt weis ich nicht wie ich diese Rechnung verbuchen soll ?
Die Rechnung ist wie eine Warenrechnung, also mit Mwst. erstellt. Da er die Ware nicht verbraucht hat, kann ich es doch nicht zum Wareneingang buchen.
könnte es unter sonst.Aufwand / Kosten gebucht werden?

Gruß Uwe

Erich
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Beitrag von Erich »

Hallo Uwe,

Der Aufwand gehört in die 4-er (SKR 03) oder 6-er Klasse (SKR 04).

Da gibt es spezielle Gruppen (4100 Personal, 4200 Raum) und für das "Sonstige" wie "Minderbezugsabrechnungen" die 49-er Gruppe. Wenn es ein größerer Betrag ist, sollte ein eigenes Konto dafür angesprochen (z.B. 4991), um sich nachfragen zu sparen.

Guten Rutsch
Erich

conradmueller
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Beitrag von conradmueller »

Nicht ganz, wenn die Minderbezugsrechnung für die Nichterfüllung von Einkaufsverpflichtungen, z. B. Bier entsteht, hängt es m. E. davon ab,
1. hat er zuwenig Bier bezogen
Dann erhöht es m. E. den Einkaufspreis des bereits gekauften Bieres, hier WE Bier
2. hat er gar nichts bezogen
Dann sicherlich in den sonstigen Betrieblichen Aufwand.

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