Minijob; Berechnung Rentenversicherung 3,9% fehlerhaft?

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Moderator: Robert

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Seevetaler
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Minijob; Berechnung Rentenversicherung 3,9% fehlerhaft?

Beitrag von Seevetaler »

Beitragsgruppe 6100.

Es werden also die 3,9% vom Gehalt des Minijobbers für die Rentenversicherung abgezogen.

Berechnung fehlerfrei bei 200, 300 und 400 Euro (7,80, 11,70 und 15,60).

Bei 450,00 zeigt das Programm an: 17,56.

Erwartet hätte ich 17,55. (450,00 * 3,9% = 17,55)

Der Arbeitgeber zahlt gleich viel, der Minijobber könnte aber nicht einverstanden sein.

Kann das geändert werden oder woran liegt die Differenz?

Seevetaler

Robert
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Beitrag von Robert »

Hallo Seevetaler,

das Programm rechnet systematisch wie im allgemeinen Fall. Zunächst
wird der Gesamtbeitrag ermittelt, anschließend wird der Beitrag aufge-
teilt und kaufmäniisch gerundet.

Gesamtbeitrag 85,05 (ohne Aufteilung)
1/2 AG 42,53 aufgerundet
1/2 AN 42,53 aufgerundet
Gesamtbeitrag 85,06 nach Aufteilung
./. AG 15% 67,50
AN 17,56

Nach dieser Methode wird der Beitrag in der Testaufgabe 180
in der Systemprüfung der ITSG gerechnet. Systemgeprüfte
Programme müßten so rechnen. Aber diese Prüfermethode
scheint - weil zu kompliziert - in der Praxis zu Recht
ignoriert zu werden.

Die einfachere Rechnung geht so:
Gesamtbeitrag 85,05
./. 15 % AG 67,50
Anteil AN 17,55

oder auch einfach wie Seevetaler und Minijobzentrale rechnen
3,9% von 450 = 17,55

Kann einer in Erfahrung bringen, wie das Ergebnis bei DATEV oder AGENDA ist?

Robert
Zuletzt geändert von Robert am 26.01.13, 17:05, insgesamt 2-mal geändert.

Seevetaler
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Beitrag von Seevetaler »

Hallo Robert,

ich bin noch skeptisch, dass der aufgeführte Rechnungsweg (heute nachmittag mit 67,50-42,53=24,97 und 42,53-24,97=17,56 der richtige ist.

1) Das Ergebnis bei Datev ist ein Abzug von 17,55 Euro. Ich habe heute eine Probeabrechnung gesehen.

Als SV-Beiträge für den AG sind dort 126,00 ausgewiesen (kommt hin mit 15% RV und 13% KV)

2) Ein Anruf bei der minijob-Zentrale ergab, dass diese haben will:

15% vom AG und 3,9% vom AN, also 18,9% zusammen.

3) Newsletter Email von der Minijob-Zentrale:

+++ Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge +++

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Er beträgt 15,0 Prozent des Arbeitsentgelts beziehungsweise 5,0 Prozent bei Minijobs in Privathaushalten.

Neben dem Arbeitgeber wird der Minijobber an der Beitragszahlung zur Rentenversicherung beteiligt, wenn

- der Minijob nach dem 31. Dezember 2012 aufgenommen wurde oder wird und der Beschäftigte die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht beantragt oder

- in einem vor dem 1. Januar 2013 aufgenommenen Minijob das Arbeitsentgelt auf über 400 Euro (maximal 450 Euro) angehoben wurde oder wird und der Beschäftigte die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht beantragt oder

- der Minijobber die Beschäftigung bereits vor dem 1. Januar 2013 aufgenommen hat, das regelmäßige Arbeitsentgelt 400 Euro im Monat nicht übersteigt und er per schriftlicher Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber erklärt hat, dass er auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet. Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit kann während der gesamten Dauer des Beschäftigungsverhältnisses,also auch nach dem 31. Dezember 2012, mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden.

Der Arbeitnehmeranteil des Minijobbers ermittelt sich in beiden Fällen wie folgt:

Gesamtbeitrag = 18,9 Prozent des Arbeitsentgelts
(Voller Beitrag zur Rentenversicherung) (mindestens von 175 Euro)
------------------------------------------------------------------------------------
Arbeitgeberanteil:
Pauschalbeitrag im gewerblichen Bereich = 15,0 Prozent des Arbeitsentgelts
Pauschalbeitrag im Privathaushalt = 5,0 Prozent des Arbeitsentgelts
------------------------------------------------------------------------------------
Arbeitnehmeranteil: = Voller Beitrag zur Rentenversicherung
abzüglich Pauschalbeitrag des Arbeitgebers


Beispiel 1 - Minijob im gewerblichen Bereich:

Ein Minijobber ist seit dem 1. Januar 2013 gegen ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 300 Euro beschäftigt.

Gesamtbeitrag (18,9 Prozent von 300 Euro) = 56,70 Euro
- Arbeitgeberanteil (15,0 Prozent von 300 Euro) = 45,00 Euro
-------------------------------------------------------------------
= Arbeitnehmeranteil (56,70 Euro abzüglich 45,00 Euro) = 11,70 Euro

Der Arbeitnehmeranteil am Rentenversicherungsbeitrag (11,70 Euro) entspricht 3,9 Prozent des tatsächlichen Arbeitsentgelts.



Das spricht meines Erachtens eher für das Ergebnis 17,55.

Der eine Cent, den microlobu anders rechnet, kommt durch die Halbierung einer ungeraden Zahl und der Zuordnung desselben Betrages zum AG und AN. Denn dann ist der Gesamtbeitrag nach Aufteilung einen Cent größer. Damit bekommt die Knappschaft aber einen Cent mehr als sie eigentlich bekommen soll.

Naja, es spricht für die Bürokraten, dass sie ihre eigenen Testaufgaben nicht beherzigen.

Viele Grüße

Seevetaler

Klinkebach
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Beitrag von Klinkebach »

Hallo,

gerade heute hatte ich in der Kanzlei genau diesen Ernstfall.
DATEV hat genau 17,55 € berechnet. Das entspricht dann dem von der Minijobzentrale vorgegebenen Lösungsweg.

Viele Grüße
A. Wahl
Siehst Du jemanden ohne Lächeln, so gib ihm Deines.

Seevetaler
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Beitrag von Seevetaler »

Danke für die Info, Klinkebach.

Wie wird sich microlobu nun positionieren? Die Berechnung so lassen, wie sie ist oder auf 17,55 korrigieren?

Klinkebach
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Beitrag von Klinkebach »

Tja, fragen wir doch mal den Robert, ne? :lol:
Aber aus Erfahrung wissen wir ja, dass Lohn ein höchst sensibeles Gebiet ist und für so manche Mandantenkündigungen sorgt, wenn irgendwas nicht passt.
Da kommt´s dann manchmal auf den Cent an. :shock:

Aber mal ehrlich, MICH würde das als Arbeitnehmer nun wirklich nicht stören.

Viele Grüße
A. Wahl
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Seevetaler
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Beitrag von Seevetaler »

Mich auch nicht.

Aber wenn die Knappschaft von sich aus sagt, sie wolle nur 17,55 Euro, dann find ich auch nicht, dass man großzügig sein und mehr bezahlen muss.

Robert
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Beitrag von Robert »

Leider reden in der Sozialversicherung viele mit. So etwas
wie einen Programmablaufplan, der wie bei der Lohnsteuer
Differenzen ausschliesst, kann dort keiner erstellen. Die MMS
hat wegen der verschiedenen Berechnungsmethoden beim
Prüfer der ITSG nachgefragt. Ergebnis: Seit einem Zeitpunkt
nach April 2012 wenden auch die Prüfer in den Testaufgaben
bei Minijobs die spezielle Differenzmethode (aktuell 3,9 %)an.

Mit Update ab 28.01.2013 rechnet das Programm mit der
Differenzmethode (3,9 % vom Minilohn). Ich hoffe, die Änderungen
von Daueraufträgen halten sich in Grenzen.

Robert

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