-->> http://www.mmsgmbh.de/forum/forum/viewtopic.php?t=337
noch einmal anspreche.
Sorry, aber ich kann nicht dafür, daß alle Threads hier verriegelt sind...

Meine eigentliche Fragestellung zum Thema wurde hier (ab 7. Beitrag)
-->> http://www.carookee.com/forum/bilanzbuc ... 01105.html
eingestellt und behandelt.
Eine heute erfolgte Rückfrage beim Softwarehersteller Hamburger-Software (damit arbeite ich bereits langjährig im Bereich FiBu, Lohn und Kosten), ergab, daß für EÜR-Rechner mit Istversteuerung kein 'Programmschalter' existiert, der automatisch eine entsprechende Vorbesetzung nach SKR 03 oder 04 generiert (Soll- / Istversteuerung); mit den bekannten Folgen hinsichtlich der Zuordnung von USt und VSt in die Einnahmen und Ausgaben.
- Sämtliche Kontenschlüsselungen wären manuell vorzunehmen. Die dortigen Programme sind also für EÜR-Rechner im Grundsatz nicht ausgelegt. Es sei denn, man bucht konsequent über die Bankauszüge, sozusagen Zahlungseingang an Erlös. Dabei bliebe allerdings die betriebswirtschaftliche Auswertung auf der Strecke (vgl. meine Ausführungen im Bilanzbuchhalter-Fachforum).
- Bei Zahlungseingang (Bank an Debitor) wäre zusätzlich die Buchung vorzunehmen, die die Umsatzversteuerung auslöst (also keine Automatik).
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Mir ist bekannt, daß wir es hier mit einer Vermischung aus Ertrags- und Einahmenrechnung zu tun haben!
Aber letztlich bestimmt der Kunde, wie er es haben möchte...
Wie soll ich verfahren? Auftrag ablehnen...?
Danke für sachdienliche Hinweise vorab!
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm
http://www.wilhelm-data.de