EÜR-Formular nicht mehr erforderlich für 2005

Technische Fragen rund um das Progamm.
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Friedrich Butzmühlen
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EÜR-Formular nicht mehr erforderlich für 2005

Beitrag von Friedrich Butzmühlen »

An alle leidgeprüften Anwender,

da wiehert der Amtsschimmel - ein Ende ist nicht abzusehen. Folgenden Artikel habe ich in einer Ankündigung im Consultant, von der Haufe Mediengruppe gelesen:

Anlage EÜR für Steuererklärung 2005 nicht erforderlich

Unternehmer können das Ausfüllen der Anlage EÜR bei ihrer Steuererklärung umgehen, wenn sie diese ansonsten vollständig abliefern. Mit einem bundeseinheitlichen Erlass der Oberfinanzdirektion Münster (OFD Münster, 7.4.2006) werden die Finanzämter aus Vereinfachungsgründen für das Jahr 2005 angewiesen, auf die Anlage EÜR zu verzichten. Die Steuerpflichtigen sollen lediglich auf ihre Abgabepflicht für die Folgejahre hingewiesen werden.

Anmerkung von mir:

Hintergrund ist vermutlich der, dass die Finanzbehörde mit dem Formular und dem Prozedere selbst nicht umgehen kann. Darüberhinaus läßt sich auch dieses neue Formular nicht rechtssicher ausfüllen.

Einen wunderbaren Tag wünscht

F. Butzmühlen aus Düsseldorf mit gleich einsetzender Schauer

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