Unter welchem Datum buchen??

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SuseHoltz
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Unter welchem Datum buchen??

Beitrag von SuseHoltz »

Hallo liebes Forum!

Eine vieleicht ganz banale Frage. Fall: Buchführungspflichtiges Einzelunternehmen. Buchführung mit MMS. Also wie bei Datev REWE nur ein Feld für DATUM. Welches Datum trägt man hier bei der Buchung einer Eingangrechnung ein?

Beispielsfall: Wir erhalten am 05.02.2009 eine ER vom Lieferanten, der uns am 20. Januar 09 Ware auf Ziel geliefert hat. Seine Rechnung trägt das Rechnungsdatum 28.01.09. Die Rechnung geht wie gesagt am 05.02.09 bei uns ein (=Datum des Eingangsstempels, wird am 10.02.09 kontiert (Eintrag Konto auf Rechnung) und am 20.02.2009 in das Buchhaltungsprogramm eingetragen.

Also viele Datumsangaben.

Was wäre nun im Programm als "Datum" einzutragen, wenn man es akademisch korrekt machen möchte? Achtung: (nur ein Feld für Datum möglich).

Das Belegdatum (=Datum der Rechnung 28.01.09), oder das Datum des Eingangs bei uns (05.02.09) oder das Datum der Kontierung (10.02.09) oder das Datum, an dem die Buchung in die EDV eingespielt wird (20.02.09).

Was ist in der Praxis üblich bzw. entspricht den GoB ?

Datum bei Buchung Bankauszüge (hier nehme ich Wertstellungsdatum lt. Kontoauszug) und bei Kassenbelegen (hier nehme ich das Datum, an dem die Kasse den tatsächlichen Zugang bzw. Abgang hatte) ist glaube ich klar und richtig (hoffe ich doch) - was aber bei dem o.g. Beispiel der Eingangsrechnung)

In Lehrbüchern (auch zu DATEV-REWE) finde ich unterschiedliche Antworten. Mal soll Belegdatum genommen werde, unabhängig, wann der Beleg tatsächlich kontiert/gebucht oder eingegangen ist/wurde. Manche Lehrbücher wollen nur das Datum der Buchung, also unabhängig vom Belegdatum, eingetragen wissen...

Was ist bitte in der Praxis von StB-Kanzleien z.B. üblich, wenn man ein Programm mit nur einer Datumgseingabemöglichkeit, also nur ein Feld für Datum, hat - kann mir da jemand helfen?

Tausend Dank schon jetzt!!

Uwe Schellscheidt
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Beitrag von Uwe Schellscheidt »

Hallo,

also "akademisch korrekt" und "praktisch gemacht" sind hier wohl zwei völlig verschiedene paar Schuhe.

Akademisch korrekt machen Sie hier wohl eher 2 oder noch mehr Buchungen. Diese sind nämlich von den Fragen abhängig:
- ab wann gehört mir die Ware
- wann entsteht die Verbindlichkeit
- wann bekomme ich den Vorsteuerabzug

Im vorliegenden Beispiel tendiere ich akademisch zu den Buchungen:
per Wareneinkauf (netto) und per Vorsteuer (noch nicht abziehbar) an Verbindlichkeit mit Buchungsdatum 20.01.09
An diesem Tag erfolgte die Lieferung und damit entsteht die Verbindlichkeit.

Mit Buchungsdatum 05.02.09 (Eingang der Rechnung) darf dann die Vorsteuer auf ein echtes Vorsteuerkonto umgebucht werden, da dann alle Voraussetzungen für den Abzug gegeben sind.

Praktisch buchen sicher die meisten (ich natürlich auch) den Rechnungseingang mit dem Datum der Rechnung 28.01.09 und die Finanzamtsprüfer meckern darüber meist nur, wenn ein Jahreswechsel zwischen Buchungsdatum und Eingang der Rechnung liegt.

Kontierungs- oder Buchungsdatum sind m. E. nur Hilfsdaten. Das Buchungsdatum zeigt zum Beispiel, ob die Buchung im laufenden Jahr oder nachträglich erfolgte oder sogar erst im Jahresabschluss. Das sind also Daten, die ein Programm vielleicht mit aufzeichnet (aufzuzeichnen hat?), die aber mangels rechtlicher Folgen bedeutungslos sind und nur Prüfer tangieren.
Mit freundlichen Grüßen vom Niederrhein
Uwe Schellscheidt

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