Hallo ,
wer kann mir weiterhelfen ? Ist es mit dem MMS Fibu Programm ab nächsten Jahr möglich die Bilanzen elektronisch an das Finanzamt zu übertragen ?
BILMOG
Hallo,
die EBilanz wird sich mit großer Sicherheit um 1 Jahr verschieben. Wie so oft entwickeln die Theoretiker irgendwelche tolle Sachen ohne zu hinterfragen, ob dies technisch und organisatorisch schon machbar ist Insofern stellt sich die Frage vorerst gar nicht.
Gruß
Andrea Schittko
die EBilanz wird sich mit großer Sicherheit um 1 Jahr verschieben. Wie so oft entwickeln die Theoretiker irgendwelche tolle Sachen ohne zu hinterfragen, ob dies technisch und organisatorisch schon machbar ist Insofern stellt sich die Frage vorerst gar nicht.
Gruß
Andrea Schittko
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Schittko
Buchhaltungsservice
Hans-Böckler-Str. 64b
45665 Recklinghausen
Telefon 0177/6158045
Telefax 01805/060 335 496 23
EMail:
Schittko-Buchhaltung@t-online.de
Homepage:
www.schittko-buchhaltung.de
Andrea Schittko
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Hallo,
E-Bilanz bedeuted natürlich Machtverschiebung nach oben und Kostenverlagerung nach unten. Das herschende Ministerium würde so etwas nicht machen, wenn an den Finanzämtern Bilanz und GuV elektronisch erfasst werden müßten. Der Gedanke gibt aber eine Vorstellung von der Kosten- und Datenaufbereitungsverlagerung auf die Wirtschaft. Große Kosten entstehen wahrscheinlich auch durch den Frust der Finanzbeamten. Denn die für elektronische und zentralistische Zwecke verdichtete Bilanz erfordert entweder Nachfragen oder unsichere Entschheidungen.
Wie Andrea schon sagt, verzögert sich das Bürokratiegespinst wahrscheinlich um ein Jahr. Auf Antrag muß bei unbilliger Härte (vorübergehend) auf elektr. Übermittlung verzichtet werden (§ 5b Abs. 2 ESTG). Eine unbillige Härte ist sicherlich der Zwang zum Kauf eines neuen Buchhaltungsprogramms.
Vom wirtschatlichen Standpunkt könnten wir "E-Bilanz" begrüßen. Denn in der Schnittstellentechnik sind wir ja eher besser als andere und wegen der Aufteilung des Abschlußbereichs in eine Steuer-. Handels- und Mandantenbilanz können wird unsere Preise erhöhen.
Für die Berater sind mittelfristig größere Umstellungen erforderlich. Aus Wettbewerbsgründen werden sie sich primär auf E-Bilanz und E-GuV fürs Finanzamt einstellen müssen. Das Kostengünstigste für den Standardfall ist zudem ein identischer Anhang für den Bundesanzeiger und für das Finanzamt.
Sind für die Handelsbilanz gesonderte Ansätze erforderlich, wird es teuer. Entweder muß eine Kopie mit veränderten EB- und anderen Buchungen oder es muß eine E-Überleitungsrechnung erstellt werden.
Soll es noch Erläuterungen für den von den Steinbrücks und Schäubles völlig vergessenen Mandanten geben, wird ein dritter Abschluß erforderlich.
Solche unproduktiven Vorschriften kann sich eigentlich kein Staat leisten.
Gruß
Helmut S.
E-Bilanz bedeuted natürlich Machtverschiebung nach oben und Kostenverlagerung nach unten. Das herschende Ministerium würde so etwas nicht machen, wenn an den Finanzämtern Bilanz und GuV elektronisch erfasst werden müßten. Der Gedanke gibt aber eine Vorstellung von der Kosten- und Datenaufbereitungsverlagerung auf die Wirtschaft. Große Kosten entstehen wahrscheinlich auch durch den Frust der Finanzbeamten. Denn die für elektronische und zentralistische Zwecke verdichtete Bilanz erfordert entweder Nachfragen oder unsichere Entschheidungen.
Wie Andrea schon sagt, verzögert sich das Bürokratiegespinst wahrscheinlich um ein Jahr. Auf Antrag muß bei unbilliger Härte (vorübergehend) auf elektr. Übermittlung verzichtet werden (§ 5b Abs. 2 ESTG). Eine unbillige Härte ist sicherlich der Zwang zum Kauf eines neuen Buchhaltungsprogramms.
Vom wirtschatlichen Standpunkt könnten wir "E-Bilanz" begrüßen. Denn in der Schnittstellentechnik sind wir ja eher besser als andere und wegen der Aufteilung des Abschlußbereichs in eine Steuer-. Handels- und Mandantenbilanz können wird unsere Preise erhöhen.
Für die Berater sind mittelfristig größere Umstellungen erforderlich. Aus Wettbewerbsgründen werden sie sich primär auf E-Bilanz und E-GuV fürs Finanzamt einstellen müssen. Das Kostengünstigste für den Standardfall ist zudem ein identischer Anhang für den Bundesanzeiger und für das Finanzamt.
Sind für die Handelsbilanz gesonderte Ansätze erforderlich, wird es teuer. Entweder muß eine Kopie mit veränderten EB- und anderen Buchungen oder es muß eine E-Überleitungsrechnung erstellt werden.
Soll es noch Erläuterungen für den von den Steinbrücks und Schäubles völlig vergessenen Mandanten geben, wird ein dritter Abschluß erforderlich.
Solche unproduktiven Vorschriften kann sich eigentlich kein Staat leisten.
Gruß
Helmut S.
Übergangsfrist verlängert,
Elektroniche Bilanzen jetzt zum 31.12.2012:
http://www2.nwb.de/portal/content/ir/se ... 78367.aspx
Elektroniche Bilanzen jetzt zum 31.12.2012:
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