Umsatzsteuersätze 7-12/2020

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Markfort
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Umsatzsteuersätze 7-12/2020

Beitrag von Markfort »

Umsatzsteuersätze 7-12/2020, 31.07.2020

Mit dem aktuellem Programm vom 31.07.2020 sollte die Buchhaltung
mit der verminderten Umsatzsteuer fehlerfrei funktionieren.

Steuersätze in seriösen Programmen sind datumsabhängig.
Die Regelsteuerschlüssel 3,2,9,8, 94 verbuchen bis zum 30.06.20 19% bzw. 7%
Die Regelsteuerschlüssel 3,2,9,8. 94 verbuchen ab dem 1.07.20 bis zum 31.12.2020 16 bzw. 5%

Die rein technische Umsetzung ist also möglich und folgt der DATEV.
Die Steuerschlüssel 7 und 5 für die Übergangszeit haben wir
nicht übernommen.

Die DATEV schreibt Folgendes:
"Maßnahme 1: Buchen mit den neuen Steuersätzen
Mit dem geplanten Service-Release am 30.06. sind Buchungen mit den
verminderten Steuersätzen 16% und 5% möglich. Sie können die meisten
Standard-Konten und Standard-Steuerschlüssel weiter wie gewohnt verwenden.
Diese ermitteln anhand des [Belegdatums] den korrekten Steuersatz."

https://www.datev.de/web/de/aktuelles/i ... brechnung/

Vorläufige Änderung de Kontenrahmens SKR 03
https://www.datev.de/dnlexom/api/conten ... Id=1018040


A. Beispielsbuchungen WA und WE ab 1.07.2020

Zur Umsatzsteuerverprobung werden die Sachkonten gewechselt

a) Mit Personenkonten ab 1.07.2020, Problem Skonto
Ausgangsrechnung: Debitor an 8410 bzw. 4410
Eingangsrechnung: 3410 bzw. 5410 an Kreditor

Hinweis: Steuerberechnung nach Datum führt zu Problemen beim Skonto:
Skonto ab 1.07. für Rechnungen bis 30.06. bitte mit Datum bis 30.06. buchen
(kein autom. Skonto ziehen).

b) Direktbuchung ab 1.07.2020
Lieferungen (bzw. Rechnungen) mit Datum bis zum 30.06.2020
auf ein Personenkonto buchen (z.B. 10000 und 70000).
Zahlung dieser Alt-Rechnungen per Kasse oder Bank ab 1.07. auf dem Personenkonto
ausgleichen (statt direkt auf Kosten-, Waren- oder Ertragskonto zu buchen).

B. Kostenbuchungen

Der 8-er und 9-er Schlüssel berechnet bis Buchungsdatum 30.06.2020 7 bzw 19 %
Der 8-er und 9-er Schlüssel berechnet ab Buchungsdatum 01.07.2020 5 bzw. 16 %

Die Konten bleiben gleich. Die Prüfung ist erschwert aber im angemessenen Zeitraum möglich.

Hinweis: Spielmandanten anlegen und Buchungen mit Datum 30.06. und 1.07. testen.

Elektronische Bilanz

Unsere eigene Bilanz können wir inzwischen elektronisch versenden.
Zur Not können wir übermitteln oder auch die Übermittlung freischalten.

Es ist aber ratsam, die Bilanzen des Jahres 2013 weiterhin auf Papier
einzureichen. Die E-Bilanz kostet einige Hundert Euro und nicht nur
ein paar Cent wie Beamte des BMF meinen. Da sie ihre Ermächtigung
bei der Gestaltung der E-Bilanz überschritten haben, ist es ziemlich
sicher, dass die E-Bilanz wie ELENA und Vorratsdatenspeicherung von
der Rechtsprechung gekippt wird. Wir haben inzwischen Klage
beim Finanzgericht Köln eingereicht.

Denn so sehr eine elektronische Bilanz nach § 5b EStG Sinn macht,
so wenig ist das BMF ermächtigt per Verordnung mit einer
Taxonomie ("amtlich vorgeschriebener Datensatz")
http://www.esteuer.de/#ebilanz. ) eine völlig neue Steuerbilanz
aufzustellen. Maßgeblich ist weiter die Handelsbilanz
(§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG).

Deutlich wird die Verletzung dieses Maßgeblichkeitsprinzips in der
Taxonomie etwa an den Spalten "Level" und "Mussfeld" und der
Gliederung der Erlöse und Vorleistungen in der GuV. Die Handelsbilanz
ist dreistufig gegliedert (z.B. A. Anlagevermögen, I. Sachanlagen,
1. Grundstücke, § 266 HGB). Die Gliederungsstufen ("Levels") der
E-Bilanz hingegen sind systematisch vierstufig und mehr.
Auch weist die Handelsbilanz nur werthaltige Posten aus. In
der E-Bilanz werden dagegen einige hundert Posten auch bei Null-
werten vorgeschrieben (Mussfelder). Besonders maßgeblich
zeigt sich das steuerliche Interesse der Finanzverwaltung
bei den Gliederungsvorschriften für Erlöse und Vorleistun-
gen (Posten 1 und 5 der GuV, § 275 HGB). Diese Posten müssen
in der E-Bilanz auf 13 Stufen nach Umsatzsteuersachverhalten
untergliedert werden. Diese Gegenkontrolle zur Umsatzsteuerer-
klärung mag der Finanzverwaltung als nützlich erscheinen. Das ist
aber nicht notwendig und deshalb nicht berechtigt.

Übrigens wertet das BMJ den Sachverhalt genauso (Schreiben des BMJ
an das BMF vom 7.09.2011).

Bei Druck von Seiten des Finanzamts sollte man auf vorliegende Klagen
verweisen oder ggf. selbst mit dem Finanzgericht drohen. Unsere Klage
wird möglicherweise noch abgewiesen, weil wir noch nicht zur Abgabe
einer E-Bilanz gezwungen wurden (es liegt ein "faktischer Eingriff", aber
noch kein "rechtlicher Eingriff" vor).

Betriebsprüfung

Mit <Sonstiges> <Prüfungs-CD erstellen> werden die Daten für die BP nach der GDPDU aufbereitet.

Ab September 2008 sind wir verpflichtet, auch das Festschreibedatum
der Abrechnung bereit zu stellen. Unter den GDPDU-Daten finden Sie
das Datum der Festschreibung in der Datei "festjj.csv" (jj=Jahr).

Tests und Beratung vor Betriebsprüfungen: 0900 123 123 9 (geb.-pflichtig)

Kontenrahmen
http://www.datev.de/portal/ShowPage.do? ... &nid=61893

Umsatzsteuer ab 2007, UStVA und Konten
Grundsätzlich ändert sich der Kontenrahmen (<F3> im Umsatzfeld)
nicht, da die Steuerschlüssel datumsabhängig sind.

Standardfälle:
WE: 3400-3409/5400-5409 19 % VSt
WV: 8400-8409/4400-4409 19 % USt
WE: 3340-3449/5340-5349 16 % VSt Altrechnungen
WV: 8340-8349/4340-4349 16 % USt Altrechnungen
Sammelkonten: 1576/1406 VSt 19% (vorher 1575/1405)
Sammelkonten: 1776/3406 USt 19% (vorher 1775/3405)

Steuerschlüssel:
3: 19% USt
9: 19% VSt
2: 7% USt
8: 7% VSt
94: 19% VSt/USt z.B. elektr. Dienstleistung (Google, Ebay)
19: 19% VSt/USt ig. Erwerb, z.B. 1903000/1905400)
35: 19% VSt/USt Bauvorleistungen (siehe Eigenschaften Konto 3120/5120

Ig. Erwerb:
3425-3429/5425-5429 19% VSt /19 % USt unverändert
oder beliebige Konten mit Steuerschlüssel 19

Bauvorleistungen:
3120/5120 19% VSt / 19% USt unverändert
oder beliebige Konten mit Steuerschlüssel 35

Bauleistungen, § 13 b UStG, Ust-frei
8337/4337 unvervändert, KZ 60

Stfr. Umsätze ohne VSt-Abzug (§ 4 Nr. 8ff UStG, z.B. Mieten)
8100- 09 / 4100-09 KZ 48

Stfr. Umsätze mit VSt-Abzug (§ 4 Nr. 2-7 UStG)
8120-24 u. 8150-59 / 4120-24 u. 4150-59 KZ 43

Nichtsteuerbare Umsätze (Drittland) oder ig. Leistungen mit Ort der Leistung außerhalb Deutschlands (z.B. EDV-Leistungen).
8338-39 u. 8950-54/4338-39 u. 4690-94 unverändert, KZ 45

H. Markfort
Zuletzt geändert von Markfort am 18.12.13, 12:55, insgesamt 11-mal geändert.

GGross
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Re: Umsatzsteuersätze 7-12/2020

Beitrag von GGross »

Wieso hat man mit dem Update 06.08.2020 die Umsatzsteuersätze 03 und 05 beides Mal mit 16% vorbelegt?
Das ist eindeutig falsch und muss geändert werden weil man ansonsten die Buchungen mit den 19% nicht mehr korrekt buchen kann.
Wenn man MMS per Update außer Funktion setzt, sollte es zumindest die Möglichkeit geben die Steuersätze im Programm zu editieren-
Das ist nicht dokumentiert und auch im Forum nicht zu finden.

MMS war bis zum MWST-Bug der Bundesregierung voll Datev-kompatibel und sollte es auch bitte bleiben.

Ich bitte um unverzügliche Korrektur per UPDATE und die technische Möglichkeit den Kontenplan mit Schlüsseln editierbar zu machen.
Danke.

G,Gross

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