Derzeit verwalte ich die Anlagevermögen meiner Mandanten noch in einer anderen Software. Deren dauernde, kostspielige Updates möchte ich nun vermeiden und die Anlagenverwaltung des MMS-Programms nutzen.
Testhalber habe ich nun das Anagevermögen eines Mandanten in MMS nacherfasst. Dabei fallen mir einige Dinge auf, die ich hier einmal anmerken möchte. Vielleicht kann mir jemand helfen:
1. Bei sämtlichen Wirtschaftsgütern wird trotz Eingaben unter "AHK", "EB-Wert" und "Afa kumuliert Vorjahre" letztere nicht in den Anlagespiegel (ohne Raffung) übernommen. In den Anlagespiegel (mit Raffung) schon.
2. Was soll unter "Abgang" eingetragen werden, um richtige Auswertungen auch in den Folgejahren zu erhalten? Der abgehende Buchwert oder die abgehenden AHK? Wenn es der Buchwert ist: Wie erfasse ich dann einen Abgang eines Wirtschaftsgutes, welches bereits auf 0,00 abgeschrieben wurde?
3. Bei der Auswahl Afa-Art "§ 6 (2) EStG" errechnet das Programm die Afa nicht automatisch. (Oder bin ich nur zu doof?)
4. Hat jemand eine Vorlage für einen Anlagespiegel nach § 268 (2) HGB selbst entwickelt? Bitte gerne über PN anbieten.
Ich glaube, das war es erst einmal.
Anlagenverwaltung
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Danke, hat funktioniert. Das muss man aber erst einmal finden ...doki hat geschrieben:zu 1. Drucken Einstellungen Häckchen bei kum.AfA setzen
Na ja, wenn schon nicht HGB-mäßig der Abgang auch zu AHK dargestellt wird, dann sollte dort wenigstens beim Buchwertabgang auch eine "Null" stehen. Das ist immer noch etwas anderes als wenn dort garnichts steht. Kann man ja zur Not über Textverarbeitung ergänzen.doki hat geschrieben:zu 2. Restbuchwert
Was soll bei Wert 0 denn unter Abgang stehen?
neues Wj WG löschen
Hmmm, warum gibt es dann die AfA-Art, wenn ich doch manuell eingeben muss? Dass das gewollt ist, konnte ich mir bis gerade nicht vorstellen.doki hat geschrieben:zu 3. AfA manuell eingeben
Auf jeden Fall vielen Dank für die Lösungsansätze.
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Anlagenverwaltung / Konsolidierung
Kann es sein, dass beim Konsolidierungsmandanten das Anlagenverzeichnis durch die Konsolidierung überschrieben wird? Die gesamte mühsame Ersterfassung ist jedenfalls verschwunden.
Mit freundlichen Grüßen vom Niederrhein
Uwe Schellscheidt
Uwe Schellscheidt