Hallo liebes MMS-Team,
könnte es sein, dass ihr mit einem Update den Kontennachweis zur Bilanz "kaputt gemacht" habt. Bei fast allen Bilanzposten erfolgt keine Kontenaufstellung mehr.
Edit: Das betrifft offenbar nur die Auswertung mit Vorjahr.
Kontennachweis zur Bilanz / Vers. 06.11.13 + 10.11.13
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Kontennachweis zur Bilanz / Vers. 06.11.13 + 10.11.13
Mit freundlichen Grüßen vom Niederrhein
Uwe Schellscheidt
Uwe Schellscheidt
Hallo Herr Schellscheidt,
Intern haben wir die GuV- und Bilanzposten für die E-Bilanz
um eine Stelle erweitert. Mit dem Update vom 6.11.2013
hat sich in der Abschlussauswertung ein Fehler
eingeschlichen.
Anmerkung zur E-Bilanz:
Nach unserem Kenntnisstand wird die Finanzverwaltung
den Abschluss 2013 noch auf Papier akzeptieren. An-
schliessend wird die E-Bilanz von den Finanzgerichten
kassiert. Denn eine eigene Steuerbilanz kann nicht vom Finanz-
minister kreiert werden (So schon das Justizministerium in einem
Schreiben an das Finanzministerium). Z.B. müssen alle Umsätze
(Posten 1 der GuV) und alle Vorleistungen (Posten 5) nach
Umsatzsteuersachverhalten berichtet werden. Das hat nichts
mehr mit einer HGB-Gliederung zu tun.
H. Stahl
Intern haben wir die GuV- und Bilanzposten für die E-Bilanz
um eine Stelle erweitert. Mit dem Update vom 6.11.2013
hat sich in der Abschlussauswertung ein Fehler
eingeschlichen.
Anmerkung zur E-Bilanz:
Nach unserem Kenntnisstand wird die Finanzverwaltung
den Abschluss 2013 noch auf Papier akzeptieren. An-
schliessend wird die E-Bilanz von den Finanzgerichten
kassiert. Denn eine eigene Steuerbilanz kann nicht vom Finanz-
minister kreiert werden (So schon das Justizministerium in einem
Schreiben an das Finanzministerium). Z.B. müssen alle Umsätze
(Posten 1 der GuV) und alle Vorleistungen (Posten 5) nach
Umsatzsteuersachverhalten berichtet werden. Das hat nichts
mehr mit einer HGB-Gliederung zu tun.
H. Stahl
Zuletzt geändert von Stahl am 17.11.13, 23:11, insgesamt 3-mal geändert.
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Ja, die Version vom 31.07.2013 hatten wir am 16.11.2013 als
Notmaßnahme wieder eingestellt, weil der Kontennachweis der
Bilanz mit Vorjahreszahlen fehlerhaft war (deutlich sichtbar,
keine versteckten Fehler). Alle Daten können mit der Version
vom 31.07.2013 weiter bearbeitet werden.
Heute Abend, 17.11.2013, haben wir die aktuelle Version wieder
hochgeladen. Der Kontennachweis wird richtig.
H. Stahl
Notmaßnahme wieder eingestellt, weil der Kontennachweis der
Bilanz mit Vorjahreszahlen fehlerhaft war (deutlich sichtbar,
keine versteckten Fehler). Alle Daten können mit der Version
vom 31.07.2013 weiter bearbeitet werden.
Heute Abend, 17.11.2013, haben wir die aktuelle Version wieder
hochgeladen. Der Kontennachweis wird richtig.
H. Stahl
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Daher wird es erforderlich sein, mit MMS 2 Bilanzen, speziell für veröffentlichungspflichtige Unternehmen, erstellen zu können, eine Steuerbilanz als auch eine Handelsbilanz.Stahl hat geschrieben:Hallo Herr Schellscheidt,
Intern haben wir die GuV- und Bilanzposten für die E-Bilanz
um eine Stelle erweitert. Mit dem Update vom 6.11.2013
hat sich in der Abschlussauswertung ein Fehler
eingeschlichen.
Anmerkung zur E-Bilanz:
Nach unserem Kenntnisstand wird die Finanzverwaltung
den Abschluss 2013 noch auf Papier akzeptieren. An-
schliessend wird die E-Bilanz von den Finanzgerichten
kassiert. Denn eine eigene Steuerbilanz kann nicht vom Finanz-
minister kreiert werden (So schon das Justizministerium in einem
Schreiben an das Finanzministerium). Z.B. müssen alle Umsätze
(Posten 1 der GuV) und alle Vorleistungen (Posten 5) nach
Umsatzsteuersachverhalten berichtet werden. Das hat nichts
mehr mit einer HGB-Gliederung zu tun.
H. Stahl
E-Bilanz
Hallo Herr Müller,
kein Steuerpflichtiger in einem Kleinbetreib wird zwei Bilanzen bezahlen.
Jeder Softwarehersteller muss zwei Bilanzen bilden (siehe auch oben
unter Ankündigung). Wie weit das in den Auswertungen sichtbar wird,
ist noch offen. Die E-Bilanz eines größeren Anbieters im
Steuerberaterbereich liegt mir hier wenig aufbereitet als
Übertragungsprotokoll vor. Der Einfachheit halber werden zu
jeden Posten die Konten mitübermittelt. Posten 1 und 5 der GuV
(Umsätze und Vorleistungen) werden automatisch völlig
abweichend von der Handelsbilanz wie vorgeschrieben
nach USt-Sachverhalten vom Kontenrahmen aus gebildet.
In einer Überleitungsrechnung werden die nabz. BA addiert.
H. Stahl
kein Steuerpflichtiger in einem Kleinbetreib wird zwei Bilanzen bezahlen.
Jeder Softwarehersteller muss zwei Bilanzen bilden (siehe auch oben
unter Ankündigung). Wie weit das in den Auswertungen sichtbar wird,
ist noch offen. Die E-Bilanz eines größeren Anbieters im
Steuerberaterbereich liegt mir hier wenig aufbereitet als
Übertragungsprotokoll vor. Der Einfachheit halber werden zu
jeden Posten die Konten mitübermittelt. Posten 1 und 5 der GuV
(Umsätze und Vorleistungen) werden automatisch völlig
abweichend von der Handelsbilanz wie vorgeschrieben
nach USt-Sachverhalten vom Kontenrahmen aus gebildet.
In einer Überleitungsrechnung werden die nabz. BA addiert.
H. Stahl
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