Hallo,
ich habe über das MMS-Buchhaltungsprogramm (Serien-Nr. 601307) eine E-Bilanz als Voransicht über WORD erstellt. Die E-Bilanz stimmt inhaltlich nach vorheriger Korrektur der Zuordnungstabelle einiger Aufwandskonten mit der Papierform überein.
Nach dem Ausweis des Bilanzgewinns wird noch eine Korrektur (Hinzurechnung) der Gewerbeertragsteuer vorgenommen, um den steuerlichen Gewinn auszuweisen.
Dabei ist mir aufgefallen, dass die Hinzurechnung (in meinem Falle) 5.743 beträgt, obwohl auf dem Konto Gewerbeertragsteuer (# 4320) nur 2.785 als Aufwand verbucht sind. Ich kann mir die Diskrepanz nicht erklären!
Hier stellt sich auch die Frage, ob die Taxonomie der E-Bilanz eine solche Korrektur vorsieht? (weiß ich nicht). Fest steht, dass die GewSt in der Bilanz/G+V als Aufwand zu behandeln ist (HaBil) und die Hizurechnung für Zwecke der Besteurung (außerhalb der Bilanz) zu erfolgen hat. Analog der nichtabziehbaren Aufwendungen (Teile der Bewirtungkosten, bestimmte Geschenke usw.). >>>> Hat jemand hier einen Rat?
E-Bilanz 2014
E-Bilanz 2014
Hallo,
Thema hat sich erledigt. Bei dem Aufruf der E-Bilanz gibt es eine Schaltfläche G+V-Korrektur > G+V (nabz BA ) <. Nach dem Öffnen dieser Schaltfläche sind Hinzurechnungen und auch Abrechnungen (nabz. BA u.a. auch die Gewerbesteuer usw) aufgeführt. In den dort vorgesehenen Eingabefeldern können einzelne Beträge eingegeben werden, die dann als "Hinzurechnungen" bzw. "Abrechnungen" ausgewiesen werden. Es gibt folglich keinen Bezug auf irgendein Buchhaltungskonto bzw. eine Kontengruppe; es muss manuell dort ein Eintrag bei Bedarf vorgenommen werden.
Ich hatte allerdings beim Abschluss 2014 keine manuelle Eintragung vorgenommen. Offensichtlich wurde dieser besagte Betrag "automatisch" aus dem Vorjahr (2013) übernommen. Nur so ist dies zu erklären > stimmt mit der Hinzurechnung der Gewerbesteuer für 2013 überein.
Ich werde immer die "Korrekturen" darüber jetzt eingeben, um auf der sicheren Seite zu sein.
Thema hat sich erledigt. Bei dem Aufruf der E-Bilanz gibt es eine Schaltfläche G+V-Korrektur > G+V (nabz BA ) <. Nach dem Öffnen dieser Schaltfläche sind Hinzurechnungen und auch Abrechnungen (nabz. BA u.a. auch die Gewerbesteuer usw) aufgeführt. In den dort vorgesehenen Eingabefeldern können einzelne Beträge eingegeben werden, die dann als "Hinzurechnungen" bzw. "Abrechnungen" ausgewiesen werden. Es gibt folglich keinen Bezug auf irgendein Buchhaltungskonto bzw. eine Kontengruppe; es muss manuell dort ein Eintrag bei Bedarf vorgenommen werden.
Ich hatte allerdings beim Abschluss 2014 keine manuelle Eintragung vorgenommen. Offensichtlich wurde dieser besagte Betrag "automatisch" aus dem Vorjahr (2013) übernommen. Nur so ist dies zu erklären > stimmt mit der Hinzurechnung der Gewerbesteuer für 2013 überein.
Ich werde immer die "Korrekturen" darüber jetzt eingeben, um auf der sicheren Seite zu sein.