Fehlermeldung Anlagevermögen beim versenden der EÜR

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Schittko
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Fehlermeldung Anlagevermögen beim versenden der EÜR

Beitrag von Schittko »

Hallo,

Anlagevermögen ist korrekt über MMS erfasst. Ich bekomme jedoch immer beim versenden der EÜR eine Fehlermeldung.

"KZ 130 im Anlageverzeichnis nicht vorhanden. Der Mindestwert wird aus den Kontensalden berechnet".

Und dann werden falsche Werte übermittelt.

Hat jemand eine Lösung?

Vielen Dank.

Gruß

Andrea Schittko
Mit freundlichen Grüßen

Andrea Schittko
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Stahl
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Re: Fehlermeldung Anlagevermögen beim versenden der EÜR

Beitrag von Stahl »

Hallo Schittko,

KZ 130 und AfA der bewegl. WG (Konten 200 -499 beim SKR 03
bzw. 400-699 beim SKR 04 im Anlageverzeichnis müssen identisch
sein. Scholz und Pappenheimer machen die EÜR mit solchen For-
malien komplizierter als die E-Bilanz.

Das Programm versucht bei fehlendem Anlageverzeichnis die
nötigen Werte von den Anlagekonten aus zu ermitteln.

Man kann ein behelfsmäßiges AV erstellen. In diesem Fall - bewegl. WG -
macht man einfach einen Eintrag "Bewegl. WG", trägt AHK, Buchwert 1.01
und AfA (lt. KZ 130 ein) und die Übermittlung gelingt. Das Finanzamt bekommt
sowieso nur die Summen (nicht die einzelnen WG) der Gruppen.

Stahl

Sebigboss
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Re: Fehlermeldung Anlagevermögen beim versenden der EÜR

Beitrag von Sebigboss »

Hallo,
ich habe den Fall gesichert.
Dann die GWGs aus dem AV gelöscht.
Dann gesendet.
Dann die Sicherung wieder zurück gefahren.

FUNZ!

Was auch klappen sollte:
Die Abschreibung der GWGs "für das Senden" über #4830 buchen.
Ergebnis stimmt ja.
Nur deren Statistik nicht!

Sebigboss
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Re: Fehlermeldung Anlagevermögen beim versenden der EÜR

Beitrag von Sebigboss »

Ich nochmal.

Man muss die Konten manipulieren!
Lt. Hrn. Stahl (MMS) gibt es keine GWGs im AV der Anlage EÜR.
Deshalb wird jedesmal eine Differenz ermittelt,
wenn man bestimmte Abschreibungekonten zu den GWGs benutzt.
Lösung:
Mandant → Kontenplan → Zuordnungstabelle → EÜR-POSTEN → #4855 Posten 132 setzen

Sebigboss
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Re: Fehlermeldung Anlagevermögen beim versenden der EÜR

Beitrag von Sebigboss »

und nochmal:

Hatte riesen Ärger mit verschiedenen Finanzämtern!
Deshalb hier meine neuesten Erfahrungen:

Es gibt meiner Meinung nach zwei Lösungen.

1. Die GWG-Abschreibung in der Anlage EÜR in Zeile 130 einsteuern,
was nicht korrekt wäre. Weil die AfA falsch ausgewiesen wird.

Die m.E. bessere Lösung:

2. Die GWGs aus dem Anlagevermörgen löschen!
Im Textfeld vermerkt man dann bei der AfA-Buchung
wie die AfA weiter zu berechnen ist.
Z.B. "Rest BW 500,- / AfA p.a. 250,-"
So kann man im nächsten Jahr die AfA fortführen.

Aber Vorsicht:
DIe Jahrewechsel (Endbestände Vorjahr/Anfangsbestände neues Jahr) müssen schlüssig sein.
Ggf. ballet man eine Berichtigung raus!
Hat ja (meist) keine Gewinnauswirkung.

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