Umlage zur Insolvenzversicherung

Fragen und Diskussionen zur Lohnbuchhaltung.

Moderator: Robert

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Seevetaler
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Umlage zur Insolvenzversicherung

Beitrag von Seevetaler »

Mir ist aufgefallen, dass ab 2009 eine Umlage zur Insolvenzversicherung in Höhe von 0,1% anfällt.

1) Ist dies bei jedem AN so oder gibt es auch Ausnahmen?

2) Die Krankenkassenliste hat eine andere Summe (ohne Umlage zur Insolvenzversicherung) als der Beitragsnachweis (mit Umlage).
Kann man die Umlage in die Krankenkassenliste mit einbauen?
Falls das in der Breite nicht mehr passt, könnte ein Ausdruck ja auch quer erfolgen.

Seevetaler
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Beitrag von Seevetaler »

Da keiner will, antworte ich mal selber:

zu 1) Ja, gibt es. ZB bei Körperschaften, die nicht insolvent gehen können.

zu 2) Ich bemerkte, dass in der Krankenkassenliste die Umlage zur Insolvenzversicherung teilweise eingebaut wurde. Aber nur in der Kopfzeile.
Der Betrag, der bei "U2/IU" ausgewiesen ist, ist aber nur der von der U2.

Die IU muss hier noch dazukommen.

Buchh.
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Beitrag von Buchh. »

:lol: , Danke.

Robert
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Beitrag von Robert »

Hallo Seevetaler,

nach den größeren Problemen mit der LStB können wir uns auch wieder den Kleinigkeiten zuwenden.

Die Beiträge zur Insolvenzversicherung werden jetzt wieder in der Liste ausgewiesen (das Jahr 2009 war nicht übergeben worden). Die Möglichkeit der Deaktivierung für z.B. insolvenzunfähige Vereine fehlt noch.

Gruß
Robert

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