Hallo,
bezüglich Langzeitpraktikanten (1 Jahr), welche dieses Praktikum zum Zweck der Einstiegsqualifizierung durchführen, stellt sich mir die Frage, wie die Vergütung bzw. die Sozialversicherung zu behandeln ist.
Der Praktikant soll eine monatliche Vergütung in Höhe von 200 erhalten.
Ist dies im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses abzurechnen, oder gibt es diesbezüglich eine Sonderregelung?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Vergütung von Langzeitpraktikanten
Moderator: Robert
Hallo Tobias,
grundsätzlich gilt: Wird dem Praktikanten im Rahmen seines vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikums zur Berufsausbildung eine Vergütung bezahlt, so ist er in sämtlichen sozialversicherungsrechtlichen Sparten als Beschäftigter versicherungspflichtig (§ 5 I Nr. 1 SGB V; § 20 I Nr. 1 SGB XI; § 1 Nr. 1 SGB VI; § 25 I SGB III). Eine Umgehung der Versicherungspflicht durch die Anwendung der Vorschriften über geringfügig Beschäftigte ist gesetzlich unzulässig, § 7 I SGB V; § 5 II SGB VI).
Näheres z.B.:
http://www.juraforum.de/jura/specials/s ... id/158395/
Gruß
Robert
grundsätzlich gilt: Wird dem Praktikanten im Rahmen seines vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikums zur Berufsausbildung eine Vergütung bezahlt, so ist er in sämtlichen sozialversicherungsrechtlichen Sparten als Beschäftigter versicherungspflichtig (§ 5 I Nr. 1 SGB V; § 20 I Nr. 1 SGB XI; § 1 Nr. 1 SGB VI; § 25 I SGB III). Eine Umgehung der Versicherungspflicht durch die Anwendung der Vorschriften über geringfügig Beschäftigte ist gesetzlich unzulässig, § 7 I SGB V; § 5 II SGB VI).
Näheres z.B.:
http://www.juraforum.de/jura/specials/s ... id/158395/
Gruß
Robert