Lohnabrechnung mit KUG

Fragen und Diskussionen zur Lohnbuchhaltung.

Moderator: Robert

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ChSchmidt
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Lohnabrechnung mit KUG

Beitrag von ChSchmidt »

In der Lohnabrechnung für 2010 haben sich in Verbindung mit der KUG - Berechnung wieder einige kleine Fehler eingeschlichen.

1. AN ohne Kind mit KUG - es werden 0,25 % vom fiktiven Entgelt beim AN abgezogen?- dass führt in unserem Fall zu einem negativen PV Beitrag beim AN - bitte die Formel überprüfen.

2. Bei den vom AG zu zahlenden Umlagebeträgen U1, U2 und IU ist nur das IST Entgelt zu berücksichtigen - es sind keine Umlagebeträge auf das fiktive Entgelt zu zahlen - bitte nochmal überprüfen, die Umlagen sind viel zu hoch.

Vielen Dank im Voraus für Eure Mühe
ChSchmidt

Holger
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Umlagebeträge werden von dem SV-Brutto berechnet!

Beitrag von Holger »

Ich kann mich nur meinem Vorredner anschließen, die Umlagebeträge werden nachwievor von dem ST-Brutto berechnet und nicht vom den SV-brutto...Bitte schnellstmöglich korrigieren! Danke

Robert
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Beitrag von Robert »

Hallo Christiane, hallo Holger,

wir mußten die Ad-Hoc Lösung vom letzten Jahr systematisieren, das ist nicht direkt fehlerfrei gelungen.

Nach der gerade ausgeführten Korrektur sollten Umlage und PV bei KUG richtig werden. Bitte ein Update runterladen und prüfen. Unter <Gehalt> <Detail> befinden sich Erläuterungen.

Robert

ChSchmidt
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Beitrag von ChSchmidt »

Hallo Robert,

vielen Dank für die schnelle Reaktion und Korrektur. Die Beträge stimmen jetzt mit meinen Berechnungen überein.

Viele Grüße
ChSchmidt

Holger
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Mitarbeiter in der Gleitzone....Umlagebeträge

Beitrag von Holger »

Guten Abend Robert,

die Umlagebeträge bei Mitarbeitern in der Gleitzone werden aber immernoch von dem St-Brutto und nicht von dem SV Brutto berechnet. Oder ??

Bitte mal prüfen . Danke

Gruss
Holger

Robert
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Beitrag von Robert »

Hallo Holger,

die Umlage in der Gleitzone sollte mit dem Update von heute richtig vom verminderten SV-pflichtigen Brutto der Gleitzone berechnet werden werden.

Heute (2.02.10) kam leider noch eine EMail hier an: In der StKl II mit 0,5 Kinderfreibetrag wird die Berechnung des Soli bei einem Brutto von mehr als € 2000 nicht ganz richtig.

7.02.10: Soli in StKl II bei halben KiFb jetzt richtig.

Gruß
Robert

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