Hallo zusammen,
bitte korrigieren Sie mich falls ich falsch liege. Aber sind kurzfristige Beschäftigte nicht Umlagepflichtig ? Also muss für diese Beschäftigten nicht die Umlage abgeführt werden?
In meiner Liste zur Bundesknappschaft MJZ erscheint wohl der Verdienst der kurzfristigen Beschäftigten,die Sozialversicherung ist 0, aber leider auch die Umlage. Ich hoffe mir kann jemand helfen. vielleicht liegt es auch an einer Einstellung bei mir ?
MfG
und Danke
Daniela Hengst
kurzfristige Beschäftigung - Umlage
Moderator: Robert