kurzfristige Beschäftigung - Umlage

Fragen und Diskussionen zur Lohnbuchhaltung.

Moderator: Robert

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Dani
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kurzfristige Beschäftigung - Umlage

Beitrag von Dani »

Hallo zusammen,

bitte korrigieren Sie mich falls ich falsch liege. Aber sind kurzfristige Beschäftigte nicht Umlagepflichtig ? Also muss für diese Beschäftigten nicht die Umlage abgeführt werden?
In meiner Liste zur Bundesknappschaft MJZ erscheint wohl der Verdienst der kurzfristigen Beschäftigten,die Sozialversicherung ist 0, aber leider auch die Umlage. Ich hoffe mir kann jemand helfen. vielleicht liegt es auch an einer Einstellung bei mir ?

MfG

und Danke

Daniela Hengst

Robert
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Registriert: 05.05.08, 16:45

Beitrag von Robert »

Hallo Dani,

kurzfr. Beschäftigte sind U-pfl. Bei RV == 0 wird jetzt bei der Aktivierung der Umlagefelder auch Umlage berrechnet (Update 8.03.10).

Gruß
Robert

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