Minilohn und Steuerklasse VI

Fragen und Diskussionen zur Lohnbuchhaltung.

Moderator: Robert

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Uwe Schellscheidt
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Minilohn und Steuerklasse VI

Beitrag von Uwe Schellscheidt »

Hallo,

ich arbeite mit microlobu. Eine Aushilfe (Minijob) wurde bisher über Steuerkarte mit Steuerklasse I abgehandelt, um die 2% Pauschalsteuer bei der Knappschaft zu sparen. Nun wird diese Lohnsteuerkarte anderweitig benötigt. Der Aushilfslohn soll nun mit Steuerklasse VI abgehandelt werden. Das ist im Augenblick zwar teurer als die Pauschalsteuer, relativiert sich aber über die Steuererklärung, wo dann die gesamte Lohnsteuer erstattet wird.

Die Stammdaten habe ich geändert. Leider ändert sich die Berechnung aber nicht. Ein Steuerabzug findet nicht statt. Mache ich etwas falsch?

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Steuerklasse VI
Mit freundlichen Grüßen vom Niederrhein
Uwe Schellscheidt

Robert
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Beitrag von Robert »

Hallo Herr Schellscheidt,

das wird richtig, wenn Sie die Lohnart "Gehalt" bzw. eine normale steuer- und svpfl. Lohnart wählen. Hier wird mir dann 47 EUR LSt angezeigt.

Gruß
Robert

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