Ich bin seit dem 01.10.2005 selbständig und natürlich gibt es da viele
Fragen.
Wie Herr Bittmann nutze ich das bis dato häusliche Arbeitszimmer als
Büro, da ich fast ausschließlich am heimischen Computer arbeite.
Wie buche ich das Zimmer las Betriebsausgabe?
Wer kann mir helfen?
Und wie behandle ich mein privates Telefon, welches ich natürlich
auch gewerblich nutze oder sollte ich mein Handy ausschließlich als
Betriebsausgabe buchen?
Buchen Büro und Telefon in Privatwohnung
Hallo Kunte,
zu den zwei von den vielen Fragen:
1. Häusliche Arbeitszimmer
Miete an Privat (z.B 4210 an 1900)
2. Privates Telefon
Ich gehe vom Einzelbetrieb aus und kehre die Frage um:
Wie buche ich den privaten Anteil meines ab dem 1.01.2005 gewerblichen Telefons? Antwort:
Privat an Leistungsentnahme (z.B. 1900 an 8921)
Sicher gibt es in den EStR, Urteilen oder Expertenmeinungen Hinweise über die Höhe des Ansatzes der privaten Telefonkosten. Grundsätzlich sind die Kosten aufteilbar in privat und gewerblich und können deshalb dem Gesetz entsprechend sachgerecht geschätzt werden (Wenn wir im Steuerbüro nicht Bescheid wissen, setzen wir 30-40% privat an). Das ist natürlich Diskussionsstoff mit jedem Prüfer, aber im Einzelbetrieb hat man mit den Folgen verdeckter Gewinnausschüttungen nicht zu tun und zahlt ggf. Steuer nach.
Ich wünsch Dir, daß der Laden läuft
Erich
zu den zwei von den vielen Fragen:
1. Häusliche Arbeitszimmer
Miete an Privat (z.B 4210 an 1900)
2. Privates Telefon
Ich gehe vom Einzelbetrieb aus und kehre die Frage um:
Wie buche ich den privaten Anteil meines ab dem 1.01.2005 gewerblichen Telefons? Antwort:
Privat an Leistungsentnahme (z.B. 1900 an 8921)
Sicher gibt es in den EStR, Urteilen oder Expertenmeinungen Hinweise über die Höhe des Ansatzes der privaten Telefonkosten. Grundsätzlich sind die Kosten aufteilbar in privat und gewerblich und können deshalb dem Gesetz entsprechend sachgerecht geschätzt werden (Wenn wir im Steuerbüro nicht Bescheid wissen, setzen wir 30-40% privat an). Das ist natürlich Diskussionsstoff mit jedem Prüfer, aber im Einzelbetrieb hat man mit den Folgen verdeckter Gewinnausschüttungen nicht zu tun und zahlt ggf. Steuer nach.
Ich wünsch Dir, daß der Laden läuft
Erich