Hallo Forumsmitglieder!
Vieleicht wieder eine banale Frage, aber ich tue mich nunmal schwer damit:
Ein Arzt ("4.3-Ermittler") mietet eine 95 qm - Wohnung in einem Mietshaus, die er vollständig als Praxis benutzt mit einem Zeitmietvertrag auf 10 Jahre. Räume sind "bezugsfertig", er läßt nur die Wände anders tapezieren, ansonsten keinerlei größere Arbeiten (Baumaßnahmen, Mieterein-umbauten o.ä.) nötig.
Er läßt allerdings die ganze Praxis mit einem Halogen-Beleuchtungssystem ausstatten. Wird natürlich an Decke angebracht, kann aber wieder entfernt werden....
Kosten für Material und Arbeitslohn lt. Handwerker-Schlußrechnung: 7.300,- Euro.
Frage: Wie ansetzen in 4.3-Ermittlung?
Sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand? Sicher nicht.
Als materielles Wirtschaftsgut? schon eher..
AfA-Zeitraum ? finde nichts in amtl. AFA-Tabelle, wäre 5 Jahre zu kurz ?
..und...liegt hier ein Fall von Mietereinbauten vor? Scheinbestandteil? Betriebsvorrichtung o.ä.?
...oder wäre am Ende doch ein sofortiger vollständiger Abzug i.H.v. 7.300,- Euro vertretbar? (denke nicht...)
Danke für Denkanstöße...
Büro-/ Praxisbeleuchtung wie abschreiben ?
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Re: Büro-/ Praxisbeleuchtung wie abschreiben ?
Wie von dir schon richtig erkannt, grundsätzlich als Anlagevermögen zu aktivieren.SuseHoltz hat geschrieben:Hallo Forumsmitglieder!
Vieleicht wieder eine banale Frage, aber ich tue mich nunmal schwer damit:
Ein Arzt ("4.3-Ermittler") mietet eine 95 qm - Wohnung in einem Mietshaus, die er vollständig als Praxis benutzt mit einem Zeitmietvertrag auf 10 Jahre. Räume sind "bezugsfertig", er läßt nur die Wände anders tapezieren, ansonsten keinerlei größere Arbeiten (Baumaßnahmen, Mieterein-umbauten o.ä.) nötig.
Er läßt allerdings die ganze Praxis mit einem Halogen-Beleuchtungssystem ausstatten. Wird natürlich an Decke angebracht, kann aber wieder entfernt werden....
Kosten für Material und Arbeitslohn lt. Handwerker-Schlußrechnung: 7.300,- Euro.
Frage: Wie ansetzen in 4.3-Ermittlung?
Es kommt aber darauf an, ob das verwendete Beleuchtungssystem ein als gesamtes in sich geschlossenes System ist oder aus mehreren verschiedenen Bereichen besteht.
Z.B.: Raum 1 ein Beleuchtungssystem
Raum 2 wieder eines
Raum 3 ein weiteres
etc.
Ich würde die Kosten dann auf die einzelnen Bereiche aufteilen, also darauf ausgerichtet, wie viele Lampen angebracht wurden und dann überprüfen wie viel jede einzelne Lampe wert ist.
Zieht sich aber ein in sich geschlossenes Beleuchtungssystem durch die gesamte Praxis und kann nicht von einander getrennt genutzt werden, so würde eine Abschreibung nach betrieblicher Nutzungsdauer auf das gesamte System angewendet werden müssen. (5-6 Jahre wären m.E. okay)
Es kommt drauf an (wie immer im Steuerrecht)SuseHoltz hat geschrieben: Sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand? Sicher nicht.
Sind es einzelne Lampen, so kann es unter Umständen zu GWG werden (ggf. in den GWG-Pool einlegen)
Jedes Wirtschaftsgut, abgesehen von Rechten oder nicht materielle Dinge (immaterielle WG) stellen materielle Wirtschaftsgüter dar...so zum Beispiel die Büro- und Geschäftsausstattung, Lampen, Fuhrpark etc.SuseHoltz hat geschrieben: Als materielles Wirtschaftsgut? schon eher..
Entscheide erst einmal, ob du das Beleuchtungssystem als Gesamtheit betrachten würdest oder ob du in einzelne Lampen unterteilen kannst.SuseHoltz hat geschrieben: AfA-Zeitraum ? finde nichts in amtl. AFA-Tabelle, wäre 5 Jahre zu kurz ?
Beachte dabei die Entscheidung, ob du den Gewinn des Wirtschaftsjahres sofort mindern willst oder ob du lieber die Aufwendungen auf einen größeren Zeitraum verteilen willst.
Mietereinbau? ich denke nicht. Scheinbestandteil würde ich allein bei der beleuchtung nicht annehmen.SuseHoltz hat geschrieben: ..und...liegt hier ein Fall von Mietereinbauten vor? Scheinbestandteil? Betriebsvorrichtung o.ä.?
Und Betriebsvorrichtung würde ich auch nicht annehmen...
Anders kann es aussehen, wenn die Beleuchtung ausschließlich für die Praxis genutzt werden kann.
Weitergehend ist zu beachten, das die Bewertung auch noch davon abhängig ist, ob das System (ohne jegliche Beschädigung) nach Mietende entfernt werden kann und an einem anderen Ort erneut zum Einsatz kommen kann.
Wenn, wie oben bereits erwähnt, einzelne Lampen anzunehmen sind so wäre es möglich einen sofortigen Abzug vorzunehmen. Beachte aber bitte die neuen Grenzen der GWGs und den GWG-Pool, den du über 3 Jahre abzuschreiben hast.SuseHoltz hat geschrieben: ...oder wäre am Ende doch ein sofortiger vollständiger Abzug i.H.v. 7.300,- Euro vertretbar? (denke nicht...)
Danke für Denkanstöße...
Sollte ich in irgend einem Punkt falsch liegen, so entschuldige ich mich und bitte um entsprechende Korrektur.
MfG
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öhm....sollte schon 3 Jahre heißen, hatte mich aber vertan. Vielen Dank für den Hinweis. Es sind tatsächlich 5 Jahre.Uwe Schellscheidt hat geschrieben:Habe ich was verpasst oder soll das 5 Jahre heißen?und den GWG-Pool, den du über 3 Jahre abzuschreiben hast.
Gruß
Uwe Schellscheidt
Nochmals sorry
MfG
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