Hallo zusammen, wie behandelt Ihr in der Buchhaltung die GwG`s?
Seit 2010 haben wir ja ein Wahlrecht: Sofortabzug oder Sammelposten.
Das Wahlrecht muss aber einheitlich für alle im Wirtschaftsjahr angeschafften GWG `s vorgenommen werden.
Wann ist diese Entscheidung zu treffen? Während er Bearbeitung der laufenden Buchführung oder erst im Jahresabschluss?
Tatsächlich entscheiden kann man ja eigentlich auch erst mit Kenntnis des Jahresergebnis.
Aber wenn ich im laufenden Jahr beide Konten ( GWG bis 410 und GWG Sammelposten ) ansprechen, erfülle ich nicht die Voraussetzung des einheitlichen Wahlrechts. Es sei denn das Wahlrecht ist erst mit Bilanzaufstellung zu treffen.
Kennt Ihr Rechtsvorschriften die darüber etwas aussagen?