Zunächst wünsche ich allen noch ein gutes 2011.
Nachfolgend meine Frage zur Behandlung von Reisekosten des Ehepartners, sind mir so noch nicht vorgekommen.
a) Die Rechnung ist ausgestellt auf des Unternehmen, der Ehepartner des GF reist mit. Der Ehepartner steht in keinem Verhältnis (Angestellter / Honorarbasis) zum Unternehmen.
b) Ehepartner reist alleine und führt mit Hersteller Verhandlungen. Die Rechnung ist ausgestellt auf das Unternehmen, als Gast wird sein Name aufgeführt.
Können die Kosten als Betriebsausgaben verbucht werden oder werden sie als nicht abzugsfähige BA behandelt?
Reisekosten Ehepartner
Hallo G.GROMMECK.
a) Als begleitender Ehepartner ohne betrieblichen Bezug sind die Ausgaben für diesen Teil der Rechnung nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig, da hier der Bereich der privaten Lebensführung berührt wird.
b) Kosten für das Unternehmen im Rahmen seiner Tätigkeit sind Betriebsausgaben. (Der betriebliche Bezug lässt sich ahnhand der Verhandlungsunterlagen nachweisen.) Allerdings ist zu klären, welchen arbeits- und versicherungsrechtlichen Status der Ehepartner hat. Wird er als Arbeitnehmer oder selbständiger Unternehmer für das Unternehmen tätig? Eine "familienhafte Mitarbeit" sollte durch ein Clearingverfahren bei der DRV geklärt werden; anderenfalls könnten Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.
Es geht hier nicht um die besserwisserische Zuordnung durch einen Berater. Ein Berater hat die Pflicht, auf gewisse zweideutige Konstellationen hinzuweisen. Es geht leider auch nicht darum, welche Kosten der Unternehmer aus seiner Sicht seinem Unternehmen gern zuordnen möchte und kann, sondern um eine rechtliche Einordnung dieser Kosten. Und da ist der Berater im Regelfall wirklich im besten Sinne ein "Besser"wisser ...
Viele Grüße.
a) Als begleitender Ehepartner ohne betrieblichen Bezug sind die Ausgaben für diesen Teil der Rechnung nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig, da hier der Bereich der privaten Lebensführung berührt wird.
b) Kosten für das Unternehmen im Rahmen seiner Tätigkeit sind Betriebsausgaben. (Der betriebliche Bezug lässt sich ahnhand der Verhandlungsunterlagen nachweisen.) Allerdings ist zu klären, welchen arbeits- und versicherungsrechtlichen Status der Ehepartner hat. Wird er als Arbeitnehmer oder selbständiger Unternehmer für das Unternehmen tätig? Eine "familienhafte Mitarbeit" sollte durch ein Clearingverfahren bei der DRV geklärt werden; anderenfalls könnten Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.
Es geht hier nicht um die besserwisserische Zuordnung durch einen Berater. Ein Berater hat die Pflicht, auf gewisse zweideutige Konstellationen hinzuweisen. Es geht leider auch nicht darum, welche Kosten der Unternehmer aus seiner Sicht seinem Unternehmen gern zuordnen möchte und kann, sondern um eine rechtliche Einordnung dieser Kosten. Und da ist der Berater im Regelfall wirklich im besten Sinne ein "Besser"wisser ...
Viele Grüße.