§ 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG

Buchhaltungsfragen, Fragen zu Steuerrecht, Bilanzierung, Sozialrecht etc.
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Nuith
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§ 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG

Beitrag von Nuith »

Mandantin arbeitet als Goldschmiedin. Kauft Altgold an und verkauft dieses an eine Scheideanstalt. Dieses Unternehmen stellt eine Gutschrift i.R. des "Reverse Charge nach § 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG.
Wenn ich auf das Konto 8337 mit St.-Schlüssel 39 buche, werden die Angaben in der USt.-Voranmeldung nicht korrekt aufgeführt.
Welches Kto. u. welcher St.-Schlüssel wären korrekt?
Danke für die Unterstützung.
I. Scherrer

Markfort
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Beitrag von Markfort »

Hallo,

Buchungen auf Konto 8337/4337 werden der Kz 60 der UStVA zugeordnet. Diese Kz ist steuerfrei und dient nur Kontrollzwecken. Die Buchung erfolgt ohne Steuerschlüssel.

Steuerschlüssel 39 führt zu USt und VSt in gleicher Höhe beim Einkauf: Der Empfänger der Leistung ist USt-pflichtig und kann die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Als Vorsteuer erfolgt der Ausweis in der UStVA unter Kz 85. Automatikkonten sind 3120-3122/5920-5922.

Ma
Zuletzt geändert von Markfort am 11.03.11, 21:56, insgesamt 1-mal geändert.

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