elektronische Bilanz (E-Bilanz) zum 01. Januar 2013

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lauritzen
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elektronische Bilanz (E-Bilanz) zum 01. Januar 2013

Beitrag von lauritzen »

wir sind von unserem Steuerberater informiert worden, dass wir ab nächstes Jahr die elektronische Bilanz erstellen müssen. Anscheinend muß man diese Änderung schon ab Januar 2013 berücksichtigen. Das ist ja bald.

Ist MMS darauf vorbereitet? Gibt es ein Update? Was ändert sich?

Ich würde mich über einen kurzen Hinweis sehr freuen.

Ulrich Lauritzen

Stahl
MMS GmbH
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EBilanz

Beitrag von Stahl »

(Änderungen vorbehalten)

Jahresabschlüsse für Jahre ab 2013 müssen elektronisch übermittelt werden.

Entgegen vielerlei Meinungen muss die Buchhaltung nicht schon am 1.01.2013 darauf umgestellt werden. Denn die Konten können Abschlussposten zugeordnet werden, d.h. sie können den Regeln (der "Taxonomie") der E-Bilanz angepasst werden. Die E-Bilanz sieht eine erweiterte Gliederung insbesondere in der GuV vor. Die Diskussion um Auffangposten ("Sonstiges") zu jedem Gliederungsposten zeigt, dass es hier um formale Dinge geht. Die mit der E-Bilanz geforderte Angabe des Geschäftsführergehalts und andere Erweiterungen ändern den Gewinn nicht.

Die erweiterte Gliederung betrifft vor allem Posten 8 der GuV (siehe <Kontenplan> <Beschriftung> bzw. <Zuordnung>). Bisher konnte man hier mit einer geänderten Beschriftung den betieblichen Besonderheiten Rechnung tragen, um Rückfragen wegen eines hohen Betrages unter dem Auffangposten 8 h "Sonstiger Aufwand" zu vermeiden. Ab 2013 stehen die Posten 8a bis dann 8z für vorgegebene Posten der neuen Taxonomie. Die Zuordnung der Konten muss entsprechend überprüft werden. Zu Problemen führt das bei den Vergleichszahlen in der Auswertung für den Mandanten.

Mit der E-Bilanz prüft nicht mehr der Sachbearbeiter beim Finanzamt auf Plausibilitäten sondern ein Prüfprogramm. Ab Januar 2013 wird es also z.B. noch wichtiger, dass der Wareneinsatz klar über Konten abgebildet wird. Erlöse und Vorleistungen werden in den Posten der E-Bilanz durchgehend nach Lieferungen und Leistungen getrennt. Auch wird das Prüfprogramm möglicherweise eine Anfrage generieren, wenn bei einer GmbH der Posten "Gf-Gehalt" keinen Eintrag enthält. Dagegen kann ein fehlender gesonderter Ausweis der Minilöhne wohl erst bei einer BP gerügt werden.

Zwei Quellen:
http://www.esteuer.de 2. Schnittstellen, Kerntaxonomie
Diese Excelauswertung zeigt die neuerliche Dominanz des Steuerrrechts über das Handelsrecht und die Fixierung der Regierenden aufs Geldeinnehmen (und -ausgeben).

Umfangreich informiert die DATEV in einem IHK-Beitrag:
http://www.ostwestfalen.ihk.de/fileadmi ... er2012.pdf
Wie sehr diese Details umgesetzt werden müssen, wird die Praxis im Laufe der Zeit zeigen.

Unsere Aufgabe besteht darin, die "Kerntaxonomie" standardisiert anwendbar zu machen. Unser Arbeitsstand wird angedeutet mit dem Aufruf "E-Bilanz" (Update ab 21.10.2012).

Für den WP-Bereich und Sonderfälle werden bereits Übertragungsprogramme bzw. Webseiten angeboten. Ein Beispiel:
http://www.archivierungspflicht.de/de/a ... erschickt/

H. Stahl

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