Hallo Forum,
dank ELENA geht nun meine Behelfslösung bei den Personengruppen bei Gesellschafter-Geschäftsführern nicht mehr.
Ich hatte bis dato immer die Personengruppe Rentner, SV-frei (119) oder das leere Feld gewählt.
Das führt aber nun zu falschen Elena-Meldungen, resp. möchte ich die Gesellschafter-Geschäftsführer eigentlich gar nicht in der Meldung mit drin haben. (steinigt mich nicht, ich melde Elena nicht freiwillig..) Der Elena-Programmteil akzeptiert auch das Leerfeld bei der Personengruppe nicht.
Welche Personengruppe nehmt Ihr denn? In früheren Zeiten nahmen wir, wenn ich mich recht erinnere, eine 999, oder?
Besten Dank im voraus und freundliche Grüße,
Sonja
Personengruppe Gesellschafter-Geschäftsführer
Moderator: Robert
Hallo Sonja,
ich habe soeben die neue (ab 2010) Personengruppe 190 zugefügt.
Bedingung: BGS 0000, SV-pfl. Entgelt 0 -> also z.B. UV-pfl. Geschäftsführer.
Bei Versicherungsfreiheit in KV. RV, AV und PV (BGS 0000) erfolgen keine ELENA- Meldungen (kein sozialversicherungsrechtlicher AN-Status).
Schöne Grüße
Robert
PS:
Lohnbuchhaltung - so soll es in einer Gesetzesvorlage stehen - ist zukünftig nur noch mit abgeschlossenem Bachelorstudium erlaubt. Denn man denke, wieviele Fehler möglich sind. Hier z. B. bei PGS 190. In SV-Net wird dieser Schlüssel beschrieben mit "AN, die nur in der UV versichert sind". Aber was nun, wenn der AN auch nicht in der UV versichert ist? Und, und, und.. So nimmt es nicht wunder, dass einer starken Fraktion der Bachelor für die Lohnbuchhaltung nicht ausreichend ist. Diese Fraktion will den Master als Zugangsbedingung. Ich für meinen Teil verkaufe "microlobu" bedenkenlos nur an einen Kunden: Der ist ordentlicher Universitätsprofessor.
ich habe soeben die neue (ab 2010) Personengruppe 190 zugefügt.
Bedingung: BGS 0000, SV-pfl. Entgelt 0 -> also z.B. UV-pfl. Geschäftsführer.
Bei Versicherungsfreiheit in KV. RV, AV und PV (BGS 0000) erfolgen keine ELENA- Meldungen (kein sozialversicherungsrechtlicher AN-Status).
Schöne Grüße
Robert
PS:
Lohnbuchhaltung - so soll es in einer Gesetzesvorlage stehen - ist zukünftig nur noch mit abgeschlossenem Bachelorstudium erlaubt. Denn man denke, wieviele Fehler möglich sind. Hier z. B. bei PGS 190. In SV-Net wird dieser Schlüssel beschrieben mit "AN, die nur in der UV versichert sind". Aber was nun, wenn der AN auch nicht in der UV versichert ist? Und, und, und.. So nimmt es nicht wunder, dass einer starken Fraktion der Bachelor für die Lohnbuchhaltung nicht ausreichend ist. Diese Fraktion will den Master als Zugangsbedingung. Ich für meinen Teil verkaufe "microlobu" bedenkenlos nur an einen Kunden: Der ist ordentlicher Universitätsprofessor.
Zuletzt geändert von Robert am 19.02.10, 17:09, insgesamt 2-mal geändert.
Hallo Robert,
ja, es ist traurig! Wenn die sagen spring, dann springen wir -
ohne Murren und Knurren gehts flott in Richtung Diktatur.
Die Ordnungsstrafe ersetzt die Peitsche, aber ansonsten:
kein Unterschied zur Tyrannei!
Trotzdem:
Ein großes Lob an Eure Elena-Lösung! Ich habs mir schlimmer vorgestellt!
ja, es ist traurig! Wenn die sagen spring, dann springen wir -
ohne Murren und Knurren gehts flott in Richtung Diktatur.
Die Ordnungsstrafe ersetzt die Peitsche, aber ansonsten:
kein Unterschied zur Tyrannei!
Trotzdem:
Ein großes Lob an Eure Elena-Lösung! Ich habs mir schlimmer vorgestellt!
Hallo Sonja,
mit dem Update von gestern, 24.02.10, ist PGS 190 verfügbar. Ebenfalls wurde die LStB 2010 freigeschaltet.
Nach ELENA-Meldungen fragt vorläufig keiner. Wenn man bis zum Ende es Jahres wartet, sind Anfangsstörungen behoben, keine Berichtigungen erforderlich, Ablehnung der Meldungen gibt es nicht, weil z.B. der Vormonat fehlt und dergleichen.
Gruß
Robert
mit dem Update von gestern, 24.02.10, ist PGS 190 verfügbar. Ebenfalls wurde die LStB 2010 freigeschaltet.
Nach ELENA-Meldungen fragt vorläufig keiner. Wenn man bis zum Ende es Jahres wartet, sind Anfangsstörungen behoben, keine Berichtigungen erforderlich, Ablehnung der Meldungen gibt es nicht, weil z.B. der Vormonat fehlt und dergleichen.
Gruß
Robert