Fahrtkosten können mit 15% pauschal versteuert werden. Wenn man diesbezüglich mit Google einige Einträge anliest, heißt es immer: zuzüglich Soli und pauschaler Kirchensteuer.
Fällt diese pauschale Kirchensteuer auch an, wenn der Arbeitnehmer keine Religion mehr hat? Oder bleibt es bei der Kirchensteuer, da diese ja "pauschal" erhoben wird?
Das Programm läßt die Kirchensteuer weg, wenn keine Religion eingetragen ist. Ist das richtig so?
Fahrtkostenzuschuss und pauschale Kirchensteuer
Moderator: Robert
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Soweit der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz erhebt, ist auch die Kirchensteuer zu pauschalieren. Für die Ermittlung der Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer sind alternativ zwei Methoden festgelegt:
1. Vereinfachungsregel:
Es sind für sämtliche Arbeitnehmer pauschale Kirchensteuer zu entrichten. Die tatsächliche Konfessionen der einzelnen Mitarbeiter spielen dabei keine Rolle. Dabei ist ein ermäßigter Kirchensteuersatz anzuwenden, der in pauschaler Weise dem Umstand Rechnung trägt, dass nicht alle Arbeitnehmer Angehörige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind. Die pauschale Kirchensteuer wird nach einem festen Verteilungsschlüssel der einzelnen Bundesländer den steuererhebenden Religionsgemeinschaften zugeordnet.
2. Nachweisverfahren
Es wird nur für die kirchensteuerpflichtigen Arbeitnehmer pauschale Kirchensteuer entrichtet, für die restlichen Arbeitnehmer wird keine pauschale Kirchensteuer entrichtet. Es ist dann anstelle des ermäßigten pauschalen Kirchensteuersatzes der normale Satz anzuwenden. Die pauschale Kirchensteuer wird der Konfession des Arbeitnehmers zugeordnet, soweit der Arbeitgeber diese individuell zuordnen kann.
Die Entscheidung für eine dieser beiden Methoden muss einheitlich für alle Mitarbeiter getroffen werden.
Welche Eingaben im Programm mmslobu erforderlich sind kann ich nicht beurteilen, da ich dieses Programm nicht nutze!

1. Vereinfachungsregel:
Es sind für sämtliche Arbeitnehmer pauschale Kirchensteuer zu entrichten. Die tatsächliche Konfessionen der einzelnen Mitarbeiter spielen dabei keine Rolle. Dabei ist ein ermäßigter Kirchensteuersatz anzuwenden, der in pauschaler Weise dem Umstand Rechnung trägt, dass nicht alle Arbeitnehmer Angehörige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind. Die pauschale Kirchensteuer wird nach einem festen Verteilungsschlüssel der einzelnen Bundesländer den steuererhebenden Religionsgemeinschaften zugeordnet.
2. Nachweisverfahren
Es wird nur für die kirchensteuerpflichtigen Arbeitnehmer pauschale Kirchensteuer entrichtet, für die restlichen Arbeitnehmer wird keine pauschale Kirchensteuer entrichtet. Es ist dann anstelle des ermäßigten pauschalen Kirchensteuersatzes der normale Satz anzuwenden. Die pauschale Kirchensteuer wird der Konfession des Arbeitnehmers zugeordnet, soweit der Arbeitgeber diese individuell zuordnen kann.
Die Entscheidung für eine dieser beiden Methoden muss einheitlich für alle Mitarbeiter getroffen werden.
Welche Eingaben im Programm mmslobu erforderlich sind kann ich nicht beurteilen, da ich dieses Programm nicht nutze!

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