Ich bearbeite 3 Mandanten, die buchführungspflichtig sind, aber die Genehmigung zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erhalten haben.
Die USt-Voranmeldungen für diese Fälle werden fehlerhaft und sind nicht verwendbar.
Da die ersten Buchführungen für Januar voraussichtlich in der zweiten bzw. dritten Februarwoche übergeben werden, bitte dringend ändern ( siehe auch Beitrag von ChSchmidt vom 20.01.07).
Danke,
mit freundlichen Grüßen
Renate Arnoldt
Fehlerhafte USt-Voranmeldg. bei Ist-Versteuerung(Bilanz.)
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- Beiträge: 19
- Registriert: 02.02.06, 08:21
Hallo Renate Arnold,
kann die Aussage nur bestätigen. IST-Versteuerung funktioniert gar nicht!!
Alle gebuchten Umsätze (z.B. 8400) werden in die USTVA eingesteuert.
Bezahlte Umsätze für Rechnungen aus den Vormonaten werden nicht berücksichtigt.
Hab keine Lust die USTVA manuell zu erstellen. Also los MMS-Team. Hausaufgaben machen.
Sebigboss
kann die Aussage nur bestätigen. IST-Versteuerung funktioniert gar nicht!!
Alle gebuchten Umsätze (z.B. 8400) werden in die USTVA eingesteuert.
Bezahlte Umsätze für Rechnungen aus den Vormonaten werden nicht berücksichtigt.
Hab keine Lust die USTVA manuell zu erstellen. Also los MMS-Team. Hausaufgaben machen.
Sebigboss